Leistungen

Klärschlammüberwachung

Informationen:

Klärschlamm darf zur Düngung landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzter Böden unter anderem nur so aufgebracht werden, dass der Düngungseffekt zum Nährstoffbedarf der Pflanzen und dem natürlichen Nährstoffangebot der Böden passt. Die Aufbringung, die mindestens zwei Wochen vorher der unteren Abfallbehörde anzuzeigen ist, kann von dieser mit Auflagen versehen werden.

Angeboten von

Fachdienst 45 - Abfall, Boden und Grundwasserschutz
Louise-Zietz-Straße 4 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Dr. Dietrich Peters

Telefon:

0 45 31 - 160 15 27

Fax:

0 45 31 - 160 77 15 27

Email:

d.peters@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

http://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/besondere-ordnungsangelegenheiten/abfall-boden-und-grundwasserschutz/index.html