Informationen über den Katastrophenschutz erhalten ZuFiSH Leistung

Leistungsbeschreibung

Katastrophenschutz ist eine ständige Aufgabe der inneren Sicherheit. Katastrophenschutz bedeutet, die für die Abwehr oder Begrenzung von Katastrophen notwendigen Maßnahmen vorzubereiten sowie Katastrophen und schwere Gefahrenlagen unter Anwendung von Notfallplänen wirksam zu bekämpfen.

Im Ernstfall geht es darum, auf eindeutiger rechtlicher Grundlage mit Hilfe einer klar gegliederten, funktionstüchtigen organisatorischen Konzeption unverzüglich alle notwendigen Maßnahmen der Katastrophenabwehr einzuleiten. Schleswig-Holstein hat hierzu das Landeskatastrophenschutzgesetz geschaffen. Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS) ist als oberste Katastrophenschutzbehörde insbesondere für Katastrophenschutzaufgaben sachlich zuständig, die räumlich über das Gebiet eines Kreises/einer kreisfreien Stadt hinausgehen.
Für ein effektives Krisenmanagement auf Landesebene (unter anderem Abwehr- und Notfallpläne, Übungen, Stabsarbeit) ist ebenfalls das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS) verantwortlich.
Die Kreise/kreisfreien Städte sowie die Insel Helgoland, wegen ihrer besonderen Lage, sind als untere Katastrophenschutzbehörden für Katastrophenschutzaufgaben in ihrem Bezirk verantwortlich.

Katastrophen werden vor Ort von den öffentlichen und privaten Katastrophenschutz- und Hilfeleistungsorganisationen bekämpft. Hierzu gehören die Gemeinden mit ihren Feuerwehren, der Arbeiter-Samariter-Bund, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe, der Malteser-Hilfsdienst, die Deutsche-Lebens-Rettungs-Gesellschaft und das Technische Hilfswerk. Die über 10.000 ehrenamtlichen Helfer/innen in den Einheiten des Katastrophenschutzes sowie die über 50.000 Feuerwehrmitglieder sind die tragende Säule des Katastrophenschutzes in Schleswig-Holstein.

An wen muss ich mich wenden?

  • An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Feuerwehren),
  • an die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Insel Helgoland (als untere Katastrophenschutzbehörden) oder
  • an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS) des Landes Schleswig-Holstein.

Rechtsgrundlage

Gesetz über den Katastrophenschutz in Schleswig-Holstein (Landeskatastrophenschutzgesetz - LKatSG)

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sportdes Landes Schleswig-Holstein.

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Fachdienst 64 - Gefahrenabwehr - 641 Katastrophenschutz, Feuerwehrwesen

Anschrift

Turmstraße 8-12
23843 Bad Oldesloe

Telefon

04531 160-1297

Öffnungszeiten

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch - geschlossen - Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel

ZOB
Bus: -

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz
Gebührenpflichtig: Nein

 

 

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Anschrift

Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel

Telefon

+49 431 988-0

Fax

+49 431 988-2833

Karte