Leistungen

Online Wiederzulassungen

Informationen:

Wiederzulassungen (gleicher Halter und gleiches Fahrzeug) können jetzt auch online vorgenommen werden. Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs und Vorliegen einer gültigen Reservierung des Kennzeichens für die Wiederzulassung und Besitz einer Zulassungsbescheinigung, Teil I (ZB I) mit aufgebrachtem Sicherheitscode.
  • Besitz eines Personalausweises (PA) oder elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) und Aktivierung der Online-Ausweisfunktion.
  • Die antragstellende Person ist eine natürliche Person, Halter des Fahrzeuges und verfügt über ein Konto für den Einzug der Kfz-Steuer.
  • Sie haben ihren Wohnsitz im selben Zulassungsbezirk, in dem die Außerbetriebsetzung stattgefunden hat (und zuvor hat mit dem Fahrzeug kein Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk unter Mitnahme des Kennzeichens stattgefunden).
  • Es bestehen keine Gebühren- oder Steuerrückstände.
  • Die Gebühren für die Wiederzulassung müssen sofort über ein E-Payment-Verfahren bezahlt werden.
  • Das Fahrzeug hat eine gültige Hauptuntersuchung und ggf. eine gültige Sicherheitsprüfung. Eine Prüfung, ob eine gültige HU bzw. SP vorliegt, erfolgt im Verfahren der internetbasierten Wiederzulassung immer zunächst anhand der beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) gespeicherten HU- und SP-Daten. Sofern auf diese Weise keine gültige HU- bzw. SP nachgewiesen werden kann, weil z. B. die Daten noch nicht an das KBA übermittelt wurden, kann die antragstellende Person dann die folgenden Daten eingeben bzw. auswählen, um den Nachweis auch direkt nach der Untersuchung bzw. Prüfung zu erbringen:
    - Datum der Prüfung,
    - Datum des Ablaufs der HU bzw. SP,
    - prüfende Institution,
    - HU- / bzw. SP-Prüfziffer (z. B. 8-stellig). Die Prüfziffer wird durch eine Überwachungsorganisation optional angeboten.

Die neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 und die Plaketten werden durch die Zulassungsbehörde per Einschreiben zugeschickt. Das Fahrzeug kann erst nach Zugang der Unterlagen genutzt werden.

Hier kommen Sie zur Online Wiederzulassung

Angeboten von der Servicestelle

441 Zulassungsbehörde
Gebäude: G , EG
Rögen 36-38 , 23843 Bad Oldesloe

Kontaktperson:

Ramona Braasch

Telefon:

0 45 31 / 89 02 10

Fax:

0 45 31 / 160 19 63

Email:

zulassungsbehoerde@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/besondere-ordnungsangelegenheiten/strassenverkehrsangelegenheiten/index.html

Öffnungszeiten:

Montag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch von 7.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 7.30 bis 17.00 Uhr
Freitag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Eine Online-Terminbuchung ist selbstverständlich weiterhin möglich.

Öffentliche Verkehrsmittel:

mit Buslinie 8110 (Bahnhof Bad Oldesloe - Bahnhof Ahrensburg) zur Haltestelle "Sandkamp",
von dort etwa 12-13 Minuten Fußweg
Der Bus fährt stündlich vom Bahnhof Bad Oldesloe (weitere Info unter www.hvv.de)

Parkmöglichkeiten:

direkt vor dem Gebäude

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 44 - Straßenverkehr
Rögen 36-38 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Frau Hauschild-Wegener

Telefon:

0 45 31 - 89 02 10

Fax:

0 45 31 - 160 19 63

Email:

zulassungsbehoerde@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/besondere-ordnungsangelegenheiten/strassenverkehrsangelegenheiten/index.html