Ortsfeste Schießstätte - Erlaubnis für Betrieb beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine ortsfesten Anlage, die dem Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schusswaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung dient (Schießstätte), betreiben oder in ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Benutzung wesentlich ändern möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Waffenbehörde.
Keiner Erlaubnis bedürfen Schießstätten, bei denen in geschlossenen Räumen ausschließlich zur Erprobung von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionshersteller, durch Waffen- oder Munitionssachverständige oder durch wissenschaftliche Einrichtungen geschossen wird.
Voraussetzungen
Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller
- die erforderliche Zuverlässigkeit und
- persönliche Eignung besitzt und
- eine Versicherung gegen Haftpflicht sowie gegen Unfall bezogen auf den Betrieb der Schießstätte nachweist.
- Baurechtliche und immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung der Schießstätte
- Gutachten und Abnahme durch einen Schießstandsachverständigen
An wen muss ich mich wenden?
- An die Kreise, kreisfreien Städte oder
- an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass Kopie)
- Sachkundenachweis
- Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle
- ggf. Bedürfnisnachweis
- Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für aus dem Betrieb der Schießstätte resultierende Schädigungen in Höhe von mindestens 1.000.000,00 EUR - pauschal für Personen- und Sachschäden
- Nachweis über das Bestehen einer Unfallversicherung für aus dem Betrieb der Schießstätte resultierende Schädigungen von bei der Organisation des Schießbetriebs mitwirkenden Personen in Höhe von mindestens 10.000,00 EUR für den Todesfall und 100.000,00 Euro für den Invaliditätsfall
- ggf. erforderliche Genehmigungen oder Anordnungen nach bau- oder immissionsschutzrechtlichen Vorschriften
- Abnahme durch einen öffentlich bestellten Schießstandsachverständigen
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Erlaubnis muss vor der Aufnahme der Nutzung beantragt werden.
Rechtsgrundlage
Formulare
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Fachdienst 53 - Bauaufsicht und Denkmals - 535 Schießstättenerlaubnisse
Anschrift
Mommsenstraße 14
23843 Bad Oldesloe
Telefon
04531 160-1699
Fax
04531 84734
Öffnungszeiten
Öffentliche Verkehrsmittel
-
Straßenbahn: -
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 20
Gebührenpflichtig: Nein
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Anschrift
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Telefon
+49 431 530550-0
Fax
+49 431 530550-99
Internetadresse
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr

