Silagelagerung

Leistungsbeschreibung

Wasserwirtschaftliche Beratung und Begleitung bei Bauvorhaben für Lagerung von Gülle, Jauche, Festmist und Silage und bei Stallbauten für Viehhaltung

Informationen

Bei Bauwerken, in denen tierische Exkremente anfallen und in oder auf denen tierische Exkremente gelagert werden, müssen zum Schutz des Grundwassers und der Oberflächengewässer so gestaltet werden, dass diese Stoffe nicht nach Außen dringen und dann das Grundwasser oder die Gewässer belasten können. Sie müssen hinsichtlich ihrer Dichtigkeit und ihrer Größe bestimmten vorgeschriebenen Bedingungen entsprechen. Gleiches gilt für die Lagerung von Silage und Silagesickersaft.

Im Zuge der Bauantragsprüfung wird die Einhaltung der Bestimmungen geprüft. Bereits im Zuge der Antragsvorbereitungen und auch bei Nachbesserungen im Zuge der Bauantragsprüfung werden Bauherren und Planer hinsichtlich der wasserrechtlichen Anforderungen an ihre Bauwerke und Anlagen beraten.

Rechtsgrundlagen

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Landeswassergesetz (LWG)
  • Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (WasgefStAnlV)
  • Anlagenverordnung Schleswig-Holstein (VAwS)
  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • Landesbauordnung (LBO)

Auskunft erteilt


Vordrucke





Unterlagen

Bauantragsunterlagen in denen die Dichtigkeit und die ausreichende Größe der Anlagen dargestellt und nachgewiesen werden.

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Fachdienst 43 - Abfall, Boden, Wasser - 433 Wasser

Anschrift

Mommsenstraße 13
23843 Bad Oldesloe

Telefon

04531 160-1095

Öffnungszeiten

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch - geschlossen - Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel

Am Glindhorst
Bus: -

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 5
Gebührenpflichtig: Nein