Sonderabfallerzeuger, Überwachung (Nachweisverordnung)
Informationen
Überwachung und Beratung der Sonderabfallerzeuger: Die Nachweisverordnung bestimmt Art und Umfang des Nachweises der Abfallentsorgung. Hierbei wird nach der Menge und Gefährlichkeit der Abfälle unterschieden. Zur Nachweisführung können Abfallerzeuger, Abfallbeförderer und Abfallentsorger verpflichtet sein.
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Abfall, Boden
Anschrift
Louise-Zietz-Straße 4
23843 Bad Oldesloe
Telefon
+49 4531 160-1527
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Für einen persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Öffentliche Verkehrsmittel
Am Glindhorst
Bus: -
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 5
Gebührenpflichtig: Nein

