Sozialhilfe: Hilfen zur Gesundheit beantragen
Leistungsbeschreibung
Hilfe zur Gesundheit umfasst
- vorbeugende Gesundheitshilfe (Vorsorgeleistungen),
- Hilfe bei Krankheit (Krankenbehandlung, Linderung von Krankheitsbeschwerden),
- Hilfen zur Familienplanung bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Hilfen bei Sterilisation.
Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 gleichgestellt worden. Sie werden nun wie "Kassenpatienten" behandelt. Alle Sozialhilfeempfänger werden im Rahmen der Belastungsgrenzen nunmehr zu Zuzahlungen herangezogen.
Die übrigen nicht krankenversicherten (kurzfristigen) Sozialhilfeempfänger können weiterhin Hilfen zur Gesundheit erhalten.
An wen muss ich mich wenden?
Rechtsgrundlage
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Fachdienst 32 - Hilfe zur Pflege - 320 Geschäftszimmer Sonstige soziale Leistungen
Anschrift
Mommsenstr. 13
23843 Bad Oldesloe
Telefon
04531 16016-27
Fax
04531 16015-96
Öffnungszeiten
Öffentliche Verkehrsmittel
ZOB
Bus: -
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 20
Gebührenpflichtig: Nein

