Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen ZuFiSH Leistung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle. 
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag gegebenenfalls auch Sachkundenachweise der Personen beifügen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten.
Sie dürfen die Tätigkeit aufnehmen, sobald Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis erhalten Sie von der zuständigen Stelle,

  • nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eingereicht haben und
  • die zuständige Stelle die Unterlagen mit dem Ergebnis geprüft hat, dass die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.

An wen muss ich mich wenden?

An die Veterinärämter (Amtstierärzte) der Kreise oder kreisfreien Städte.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Fachdienst 42 - Veterinärwesen und Leben - 4222 Tiergesundheit

Anschrift

Elly-Heuss-Knapp-Straße 7
23843 Bad Oldesloe

Telefon

04531 160-1324
04531 160-1425

Fax

04531 160-1342

Öffnungszeiten

nur nach Vereinbarung

Öffentliche Verkehrsmittel

Elly-Heuss-Knapp-Straße
Bus: 8102 und 8740

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 5
Gebührenpflichtig: Nein