Stiftungsaufsicht
Informationen
Die Stiftungsaufsicht übt die Rechtsaufsicht über Stiftungen bürgerlichen Rechts aus. Sie stellt sicher, dass die Stiftungen im Einklang mit den Gesetzen, dem Stiftungsgeschäft und der Stiftungssatzung verwaltet werden. Darüber hinaus nimmt sie eine Beratungsfunktion für die Stiftungen wahr.
Zuständige Behörde für die Wahrnehmung der Aufgaben der Stiftungsaufsicht über die im Kreis Stormarn ansässigen rechtsfähigen Stiftungen des Bürgerlichen Rechts des Kreises Stormarn ist der Landrat.
Der Kreis Stormarn hat die ihm nach dem Stiftungsgesetz obliegende Aufgabe der Stiftungsaufsicht mit allen Rechten und Pflichten zum 01.07.2023 auf den Kreis Plön übertragen.
Wir bitten Sie daher, sich in allen stiftungsrechtlichen Angelegenheiten an Ihre Ansprechpartnerin beim Kreis Plön zu wenden:
Kreis Plön
- Der Landrat -
Stiftungsaufsicht
Frau Stefanie Hansen
Hamburger Straße 17/18
24306 Plön
Tel: 04522 743/153
E-Mail: Stefanie.Hansen@kreis-ploen.de
Rechtsgrundlagen:
Zuständige Behörde für die Wahrnehmung der Aufgaben der Stiftungsaufsicht über die im Kreis Stormarn ansässigen rechtsfähigen Stiftungen des Bürgerlichen Rechts des Kreises Stormarn ist der Landrat.
Der Kreis Stormarn hat die ihm nach dem Stiftungsgesetz obliegende Aufgabe der Stiftungsaufsicht mit allen Rechten und Pflichten zum 01.07.2023 auf den Kreis Plön übertragen.
Wir bitten Sie daher, sich in allen stiftungsrechtlichen Angelegenheiten an Ihre Ansprechpartnerin beim Kreis Plön zu wenden:
Kreis Plön
- Der Landrat -
Stiftungsaufsicht
Frau Stefanie Hansen
Hamburger Straße 17/18
24306 Plön
Tel: 04522 743/153
E-Mail: Stefanie.Hansen@kreis-ploen.de
Rechtsgrundlagen:
- §§ 80 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Schleswig-Holsteinisches Gesetz über rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts (Stiftungsgesetz - StiftG)
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Rechungs- und Gemeindeprüfungsamt
Anschrift
Mommsenstraße 13
23843 Bad Oldesloe
Telefon
+49 4531 160-1296
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Für einen persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Öffentliche Verkehrsmittel
ZOB
Bus: -
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz vor Gebäude B
Anzahl Parkplätze: 20
Gebührenpflichtig: Nein

