Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E beantragen
Leistungsbeschreibung
Fahrerlaubnisse für Lastkraftwagen werden nur noch befristet ausgestellt. Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist daher maximal 5 Jahre gültig. Sie müssen vor Ablauf der Gültigkeit einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern.
Voraussetzungen
- Sie haben bereits eine Fahrerlaubnis für die Führerscheinklasse C, CE C1 oder C1E.
- Ihre Fahrerlaubnis läuft in weniger als 6 Monaten ab.
- Sie können Ihre körperliche und geistige Eignung nachweisen.
An wen muss ich mich wenden?
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- aktueller Führerschein
- biometrisches Passfoto
- Nachweis über Ihr Sehvermögen
- darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein
- Nachweis Ihre körperliche und geistige Eignung
- darf bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein
- darf bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie können die Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit beantragen.
Rechtsgrundlage
- § 23 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- § 24 Absatz 1 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- § 2 Absatz 2 Satz 3 und 4 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- Anlage 5 (zu § 11 Absatz 9, § 48 Absatz 4 und 5) Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- Anlage 6 (zu den §§ 12, 48 Absatz 4 und 5) Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
Weiterführende Informationen
Was sollte ich noch wissen?
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Führerscheinstelle
Anschrift
Rögen 36-38
23843 Bad Oldesloe
Telefon
+49 4531 8902-20
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Nur mit Onlinetermin
Öffentliche Verkehrsmittel
Rögen
Bus: -
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 50
Gebührenpflichtig: Nein

