Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist nur erforderlich, wenn sich Daten ändern, die in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 enthalten sind. Sind für das Fahrzeug noch Fahr-zeugbrief und Fahrzeugschein ausgestellt (keine Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2), ist die Vorlage beider Dokumente erforderlich.
Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:
Ggf. Zulassungsbescheinigung Teil 2 / Fahrzeugbrief
Zulassungsbescheinigung Teil 1 / Fahrzeugschein
Bericht über die gültige Hauptuntersuchung (ggf. auch gültige Sicherheitsprüfung)
Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen (z. B. TÜV, DEKRA usw.)
Versicherungsbestätigung durch EVB (Elektronische Versicherungsbestätigung = 7stelliger Code) nur wenn sich die Fahrzeugart ändert, z. B. von LKW in Wohnmobil usw.
Personalausweis (ohne Meldebescheinigung) oder Pass in Verbindung mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
Angeboten von der Servicestelle
441 Zulassungsbehörde
Gebäude: G , EG
Rögen 36-38 , 23843 Bad Oldesloe
Aktuell keine Öffnungszeiten. Bitte wenden Sie sich an die o.g. Kontaktperson.
Öffentliche Verkehrsmittel:
mit Buslinie 8110 (Bahnhof Bad Oldesloe - Bahnhof Ahrensburg) zur Haltestelle "Sandkamp", von dort etwa 12-13 Minuten Fußweg Der Bus fährt stündlich vom Bahnhof Bad Oldesloe (weitere Info unter www.hvv.de)
Parkmöglichkeiten:
direkt vor dem Gebäude
Des folgenden Anbieters:
Fachdienst 44 - Straßenverkehrsangelegenheiten
Rögen 36-38 , 23843 Bad Oldesloe