Verkauf eines Kfz
Informationen
Gem. § 13 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist der Verkauf eines zugelassenen Fahrzeuges unverzüglich der Zulassungsbehörde mitzuteilen. Dazu ist eine Empfangsbestätigung über den Erhalt der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 oder des Fahrzeugbriefes und Fahrzeugscheines mit dem vollständigen Namen, der Anschrift und der Unterschrift vom Empfänger oder Käufer des Fahrzeuges erforderlich. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.
Es wird jedoch unbedingt empfohlen, das Fahrzeug vor Übergabe an den Erwerber au-ßer Betrieb zu setzen (abmelden).
Unterlagen
Formulare
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Zulassungsbehörde
Anschrift
Rögen 36-38
23843 Bad Oldesloe
Telefon
+49 4531 890210
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Nur mit Onlinetermin
Öffentliche Verkehrsmittel
Sandkamp
Bus: 8110
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 50
Gebührenpflichtig: Nein

