Verkauf eines Kfz

Informationen

Gem. § 13 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist der Verkauf eines zugelassenen Fahrzeuges unverzüglich der Zulassungsbehörde mitzuteilen. Dazu ist eine Empfangsbestätigung über den Erhalt der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 oder des Fahrzeugbriefes und Fahrzeugscheines mit dem vollständigen Namen, der Anschrift und der Unterschrift vom Empfänger oder Käufer des Fahrzeuges erforderlich. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.

Es wird jedoch unbedingt empfohlen, das Fahrzeug vor Übergabe an den Erwerber au-ßer Betrieb zu setzen (abmelden).

Unterlagen

Formulare

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Zulassungsbehörde

Anschrift

Rögen 36-38
23843 Bad Oldesloe

Telefon

+49 4531 890210

Öffnungszeiten

Montag 07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Nur mit Onlinetermin

Öffentliche Verkehrsmittel

Sandkamp
Bus: 8110

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 50
Gebührenpflichtig: Nein