Ukrainische Fahrzeuge in Deutschland

Informationen

Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind, sind in Deutschland grundsätzlich umzuschreiben, wenn der regelmäßige Standort des Fahrzeugs in Deutschland vorliegt.

Für Fahrzeuge die in der Ukraine zugelassen sind besteht bis zum 31.03.2024 eine Sonderregelung.

Auf Antrag des Fahrzeughalters darf eine Ausnahmegenehmigung über die Zulassungspflicht durch die für den Wohnsitz örtlich zuständige Zulassungsbehörde erteilt werden.

Merkblätter:

Unterlagen

Formulare

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Fachdienst 44 - Straßenverkehr - 441 Zulassungsbehörde