Typengenehmigung für bauliche Anlagen mit bestimmtem System beantragen
Leistungsbeschreibung
Sollen prüfpflichtige bauliche Anlagen oder Teile von baulichen Anlagen in gleicher Ausführung an mehreren Stellen errichtet oder verwendet werden, müssen die Standsicherheitsnachweise von der (gemäß Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein - LBO) zuständigen Stelle geprüft sein.
Der Hersteller dieser baulichen Anlagen muss dazu einen Prüfauftrag für eine Typenprüfung an die zuständige Stelle erteilen.
Typenprüfung anderer Bundesländer gelten auch im Geltungsbereich der LBO.
An wen muss ich mich wenden?
An das MIKWS Referat 54.
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten richten sich nach dem Zeitaufwand.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Geltungsdauer einer Typenprüfung ist befristet, sie soll nicht mehr als fünf Jahre betragen. Sie kann auf schriftlichen Antrag durch die zuständige Stelle, welche die Typenprüfung vorgenommen hat, verlängert werden. Die jeweilige Verlängerung darf höchstens fünf Jahre betragen.
Rechtsgrundlage
- § 72a Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO)
- § 15 Landesverordnung über die Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Standsicherheit, Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Brandschutz sowie Prüfsachverständigen (PPVO)
- § 39 Landesverordnung über die Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Standsicherheit, Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Brandschutz sowie Prüfsachverständigen (PPVO)
Hilfe & Kontakt:
Landeshauptstadt Kiel - Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation, Abteilung Prüfamt für Standsicherheit
Anschrift
Fleethörn 9
24103 Kiel
Telefon
+49 431 901-2656
Fax
+49 431 901-742656
Öffnungszeiten
Nach telefonischer Vereinbarung
Öffentliche Verkehrsmittel
Haltestelle Rathaus/Opernhaus
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
Anzahl Parkplätze: 6
Gebührenpflichtig: Ja
Parkplatz Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
Anzahl Parkplätze: 100
Gebührenpflichtig: Ja

