Wahlbenachrichtigung anfordern
Leistungsbeschreibung
Ansprechpartner für das Thema Wahlen sind die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Kreise. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Alternativ können Sie per Briefwahl wählen. In diesem Fall müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stelle.
Eine andere Person kann mit Ihrer schriftlichen Bevollmächtigung den Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines für Sie stellen beziehungsweise unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Wahlunterlagen in Empfang nehmen.
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Gemeindebehörde).
Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtsgrundlage
Europawahlordnung (EuWO)
Bundeswahlordnung (BWO)
Was sollte ich noch wissen?
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Stabsbereich 80 - Steuerung und Kommunal - 801 Kommunalaufsicht
Anschrift
Mommsenstr. 13
23843 Bad Oldesloe
Telefon
04531 160-1246
Fax
04531 84734
Internetadresse
https://www.kreis-stormarn.de/kreis/stabsbereiche/steuerung-und-kommunales/index.html
Öffnungszeiten
Öffentliche Verkehrsmittel
Bahnhof/ZOB
Bus: -
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 20
Gebührenpflichtig: Nein

