Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfsangebot des Jugendamtes für die Feststellung der Vaterschaft und Geltendmachung des Kindesunterhalts.
Informationen:
Die Beistandschaft schafft für alle alleinerziehenden Elternteile, unabhängig davon, ob alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht besteht, die Möglichkeit, auf freiwilliger Grundlage für diese Bereiche, die Hilfe des Jugendamtes in Anspruch zu nehmen.
Sie tritt unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Kindes ein. Vorrausetzung ist allerdings dass das Kind minderjährig ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt.
Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:
Für die Einrichtung der Beistandschaft ist ein schriftlicher Antrag notwendig. Sie kann bereits vor Geburt des Kindes beantragt werden. Die Beistandschaft endet, wenn der antragsstellende Elternteil dies schriftlich verlangt bzw. das Kind volljährig wird.