Bitte beachten Sie: Wir haben keine allgemeinen Öffnungszeiten. Jagdscheinverlängerungen sind ausschließlich per Post möglich. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Die Gebühren für Anträge auf Verlängerung des Jagdscheines zum 01.04.2025 können erst ab Januar 2025 bezahlt werden.
Nachweis über bestehende Jagdhaftpflichtversicherung (entsprechend der beantragten Gültigkeitsdauer des Jagdscheines für das Jagdjahr vom 01.04. bis 31.03.)
Bei Verlängerung bitte prüfen, ob dies im Dokument noch möglich ist. Falls nicht bitte ein aktuelles Lichtbild beifügen.
Nachweis über die Überweisung der Gebühren
Kopie Pachtvertrag bzw. entgeltliche Jagderlaubnis (nur bei einem Revier außerhalb des Kreises Stormarn)
Bei Erstantrag zusätzlich
Zeugnis über abgelegte Jägerprüfung
ein Lichtbild
Bei Doppelausfertigung/Zweitschrift
Antrag auf Erteilung einer Doppelausführung/Zweitschrift für den verlorenen Jagdschein
ein Lichtbild
Gebühren:
siehe Antrag
Angeboten von der Servicestelle
6121 Untere Jagdbehörde
Gebäude: O , EG
Hamburger Straße 2 (Postanschrift Mommsenstraße 13) , 23843 Bad Oldesloe
Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.