Ersatz Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Informationen

Falls der Halter nicht selbst die Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I beantragt, muss der/die Beauftragte eine schriftliche Vollmacht, eine schriftliche Verlusterklärung und den Personalausweis/Pass des Halters vorlegen (leserliche Kopie).

Sind für das Fahrzeug noch ein Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein ausgestellt (keine Zulas-sungsbescheinigung Teil 1 und 2) ist die Vorlage des Fahrzeugbriefes erforderlich.

Unterlagen

  • ggf. Fahrzeugbrief Bericht über die gültige Hauptuntersuchung (ggf. auch gültige Sicherheitsprüfung)
  • Personalausweis (ohne Meldebescheinigung) oder Pass in Verbindung mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • ggf. Diebstahlmeldung der Polizei (soweit vorhanden)
  • Verlusterklärung (Zulassungsbescheinigung Teil 1/ Fahrzeugschein)
  • Bei Beantragung durch eine dritte Person ist eine schriftliche Zulassungsvollmacht erforderlich. Der Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen.

Formulare

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Zulassungsbehörde

Anschrift

Rögen 36-38
23843 Bad Oldesloe

Telefon

+49 4531 890210

Öffnungszeiten

Montag 07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Nur mit Onlinetermin

Öffentliche Verkehrsmittel

Sandkamp
Bus: 8110

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 50
Gebührenpflichtig: Nein