Ersatz Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Informationen:
Falls der Halter nicht selbst die Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I beantragt, muss der/die Beauftragte eine schriftliche Vollmacht, eine schriftliche Verlusterklärung und den Personalausweis/Pass des Halters vorlegen (leserliche Kopie).
Sind für das Fahrzeug noch ein Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein ausgestellt (keine Zulas-sungsbescheinigung Teil 1 und 2) ist die Vorlage des Fahrzeugbriefes erforderlich.
Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:
ggf. Fahrzeugbrief
Bericht über die gültige Hauptuntersuchung (ggf. auch gültige Sicherheitsprüfung)
Personalausweis (ohne Meldebescheinigung) oder Pass in Verbindung mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
ggf. Diebstahlmeldung der Polizei (soweit vorhanden)
Aktuell keine Öffnungszeiten. Bitte wenden Sie sich an die o.g. Kontaktperson.
Öffentliche Verkehrsmittel:
mit Buslinie 8110 (Bahnhof Bad Oldesloe - Bahnhof Ahrensburg) zur Haltestelle "Sandkamp", von dort etwa 12-13 Minuten Fußweg Der Bus fährt stündlich vom Bahnhof Bad Oldesloe (weitere Info unter www.hvv.de)
Parkmöglichkeiten:
direkt vor dem Gebäude
Des folgenden Anbieters:
Fachdienst 44 - Straßenverkehrsangelegenheiten
Rögen 36-38 , 23843 Bad Oldesloe