Leistungen

Knicks

Gesetzlich geschütztes Biotop nach § 30 Abs. 2 BNatSchG in Verbindung mit § 21 Abs. 1 Nr. 4 LNatSchG

Informationen:

Knicks sind in Schleswig-Holstein gesetzlich geschützte Biotope.

Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung der gesetzlich geschützten Biotope Knicks führen können, sind verboten. In begründeten Fällen kann die untere Naturschutzbehörde eine Ausnahme bzw. Befreiung von diesem Verbot erteilen.

Karte der Zuständigkeiten in der unteren Naturschutzbehörde, Stand 8/2024

Angeboten von

Fachdienst 55 - Naturschutz
Mommsenstraße 13 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Janine Klann

Telefon:

0 45 31 - 160 18 18

Fax:

0 45 31 - 8 47 34

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naturschutz@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/bau-umwelt-und-verkehr/naturschutz.html