Import Zulassung eines Fahrzeuges aus dem europäischen Binnenland für eine juristische Person (eingetragene Firma, eingetragener Verein)
Informationen
Bei Fahrzeugen, die bereits im Ausland zugelassen sind oder waren, ist grundsätzlich die Vor-führung bei der Zulassungsbehörde erforderlich, wenn keine ausländischen Fahrzeugpapiere vorhanden sind.
Bei Neufahrzeugen (bis 6 Monate nach Erstzulassung oder bis 6000 Kilometer Laufleistung) ist ein Nachweis über die gezahlte Umsatzsteuer vorzulegen. Sofern diese bisher nicht ent-richtet wurde, muss folgendes Formular im Rahmen der Zulassung ausgefüllt und unter-schrieben bei der Zulassungsbehörde vorgelegt werden: Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke über den innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen Kraftfahrzeugs.
Unterlagen
- ausländische Fahrzeugdokumente
- ausländische Kennzeichen wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
- Gutachten gem. § 21 StVZO oder Gutachten gem. § 13 EG-FGV oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung
- Bericht über die gültige Hauptuntersuchung (ggf. auch gültige Sicherheitsprüfung)
- ggf. Fahrzeug
- Kaufvertrag oder Rechnung im Original
- ggf. Nachweis über gezahlte Umsatzsteuer
- Registerauszug (z.B. Handelsregister oder Vereinsregister)
- Gewerbeanmeldung
- Personalausweis oder Pass des Unterschriftsberechtigten
- Versicherungsbestätigung durch EVB (Elektronische Versicherungsbestätigung = 7stelliger Code)
- SEPA-Lastschriftmandat
- ggf. Wunschkennzeichen
- Bei Zulassung durch eine dritte Person ist eine schriftliche Zulassungsvollmacht erforderlich. Der Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen.
für GbR oder BGB-Gesellschaften:
- ausländische Fahrzeugdokumente
- ausländische Kennzeichen wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
- Gutachten gem. § 21 StVZO oder Gutachten gem. § 13 EG-FGV oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung
- Bericht über die gültige Hauptuntersuchung (ggf. auch gültige Sicherheitsprüfung)
- ggf. Fahrzeug
- Kaufvertrag oder Rechnung im Original
- ggf. Nachweis über gezahlte Umsatzsteuer
- Gesellschaftervertrag
- Antrag auf Zulassung auf eine GbR
- Gewerbeanmeldung aller Gesellschafter
- Bestätigung, wer die zulassungsrechtlich verantwortliche Person werden soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt)
- Ausweise oder Pässe aller Gesellschafter (im Original oder als gut lesbare Kopie)
- Versicherungsbestätigung durch EVB (Elektronische Versicherungsbestätigung = 7stelliger Code)
- SEPA-Lastschriftmandat
- ggf. Wunschkennzeichen
- Bei Zulassung durch eine dritte Person ist eine schriftliche Zulassungsvollmacht erforderlich. Der Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen.
Formulare
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Zulassungsbehörde
Anschrift
Rögen 36-38
23843 Bad Oldesloe
Telefon
+49 4531 890210
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Nur mit Onlinetermin
Öffentliche Verkehrsmittel
Sandkamp
Bus: 8110
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 50
Gebührenpflichtig: Nein

