Gewässerverunreinigungen

Leistungsbeschreibung

Maßnahmen zur Reinhaltung von Gewässern - Gewässeraufsicht

Informationen

Die Wasserbehörden sind als Garant verpflichtet, darauf zu achten, dass jede vermeidbare Beeinträchtigung der Gewässer unterbleibt. Der Fachdienst Wasserwirtschaft nimmt die Gewässeraufsicht als untere Wasserbehörde unter Anderem durch folgende Aufgaben wahr:

  • Kontrolle der Kläranlagen
  • Sicherung der Vorflut
  • Überprüfung und Verfolgung von Gewässerverunreinigungen


Rechtsgrundlagen
§ 107 Landeswassergesetz (LWG)
§ 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Auskunft erteilt

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Wasserwirtschaft

Anschrift

Mommsenstraße 13
23843 Bad Oldesloe

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Für einen persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

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