Gewässerverunreinigungen
Leistungsbeschreibung
Maßnahmen zur Reinhaltung von Gewässern - Gewässeraufsicht
Informationen
Die Wasserbehörden sind als Garant verpflichtet, darauf zu achten, dass jede vermeidbare Beeinträchtigung der Gewässer unterbleibt. Der Fachdienst Wasserwirtschaft nimmt die Gewässeraufsicht als untere Wasserbehörde unter Anderem durch folgende Aufgaben wahr:
- Kontrolle der Kläranlagen
- Sicherung der Vorflut
- Überprüfung und Verfolgung von Gewässerverunreinigungen
Rechtsgrundlagen
§ 107 Landeswassergesetz (LWG)
§ 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Auskunft erteilt
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Wasserwirtschaft
Anschrift
Mommsenstraße 13
23843 Bad Oldesloe
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Für einen persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

