Zu Bedingungen, Fristen usw. siehe informationen in den Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit bzw. im Merkblatt (zu Freizeitfahrten und internationale Begegnungen), das den Richtlinien beiliegt.
$list=Anträge auf Förderung von Freizeitfahrten und Internationalen Begegnungen (auf der Basis des Merkblatts) richten Sie bitte an den -> Kreisjugendring Stormarn e.V. (KJR).
Der KJR bearbeitet auch Zuschüsse der meisten Städte und Gemeinden.
Details und das Formular gibt's direkt beim -> KJR.|
Anträge auf Förderung von Grundausbildungen und Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung und Fortbildungen nach dieser Richtlinie richten Sie bitte an das Sachgebiet Jugendarbeit in der Kreisverwaltung Stormarn (Adresse siehe Hauptseite).