Leistungen

Landschaftsschutzgebiete

Landschaftsschutzgebiete werden gemäß § 26 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) im Regelfall aufgrund ihrer Vielfalt, Eigenart, Schönheit oder kulturhistorischen Bedeutung, aber auch wegen ihrer besonderen Bedeutung für die naturverträgliche Erholung ausgewiesen.

Informationen:

Als großflächige Schutzgebiete bewahren sie das charakteristische Erscheinungsbild sowie die Erholungsfunktion unserer Kulturlandschaft und sind somit ein wichtiges Instrument zur Sicherung der Funktionen von Natur und Landschaft.

Die Gebiete werden durch den Kreis Stormarn per Verordnung ausgewiesen.

Das Schutzregime eines Landschaftsschutzgebietes ist weniger streng als in einem Natur-schutzgebiet. Insbesondere ist die Landbewirtschaftung ein wesentlicher Bestandteil des Schutzgebietes. Ebenso ist die Errichtung von privilegierten Bauvorhaben, z.B. die Erweite-rung bestehender landwirtschaftlicher Betriebe, auf Antrag auch weiterhin möglich.

Nur Handlungen, die den Charakter eines Landschaftsschutzgebietes grundsätzlich zerstören, sind verboten. In den einzelnen Schutzgebiets-Verordnungen sind daher der Schutzzweck sowie Nutzungsmöglichkeiten und –beschränkungen genau festgelegt.

Derzeit sind etwa 40% der Kreisfläche Stormarns als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen. In der Übersichtskarte sind die unter Landschaftsschutz stehenden Flächen grob eingezeichnet. Weitere Informationen zu den Landschaftsschutzgebieten erhalten Sie bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Stormarn.

Angeboten von

Fachdienst 55 - Naturschutz
Mommsenstraße 13 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Janine Klann

Telefon:

0 45 31 - 160 18 18

Fax:

0 45 31 - 8 47 34

Email:

naturschutz@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/bau-umwelt-und-verkehr/naturschutz.html