Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist nur erforderlich, wenn sich Daten ändern, die in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 enthalten sind. Sind für das Fahrzeug noch Fahr-zeugbrief und Fahrzeugschein ausgestellt (keine Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2), ist die Vorlage beider Dokumente erforderlich.
Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:
Ggf. Zulassungsbescheinigung Teil 2 / Fahrzeugbrief
Zulassungsbescheinigung Teil 1 / Fahrzeugschein
Bericht über die gültige Hauptuntersuchung (ggf. auch gültige Sicherheitsprüfung)
Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen (z. B. TÜV, DEKRA usw.)
Versicherungsbestätigung durch EVB (Elektronische Versicherungsbestätigung = 7stelliger Code) nur wenn sich die Fahrzeugart ändert, z. B. von LKW in Wohnmobil usw.
Personalausweis (ohne Meldebescheinigung) oder Pass in Verbindung mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
Angeboten von der Servicestelle
441 Zulassungsbehörde
Gebäude: G , EG
Rögen 36-38 , 23843 Bad Oldesloe
Montag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch von 7.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 7.30 bis 17.00 Uhr
Freitag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Eine Online-Terminbuchung ist selbstverständlich weiterhin möglich.
Öffentliche Verkehrsmittel:
mit Buslinie 8110 (Bahnhof Bad Oldesloe - Bahnhof Ahrensburg) zur Haltestelle "Sandkamp", von dort etwa 12-13 Minuten Fußweg Der Bus fährt stündlich vom Bahnhof Bad Oldesloe (weitere Info unter www.hvv.de)
Parkmöglichkeiten:
direkt vor dem Gebäude
Des folgenden Anbieters:
Fachdienst 44 - Straßenverkehr
Rögen 36-38 , 23843 Bad Oldesloe