Umkennzeichnung bei Verlust oder Diebstahl von Kennzeichen

Informationen

Falls eines oder beide Kennzeichen verloren bzw. gestohlen sind, ist der Zulassungsbehörde der Verlust zu erklären. Diese Erklärung kann nur vom eingetragenen Halter bzw. der Halterin abgegeben werden. Soweit eine Diebstahlanzeige vorliegt, wird auf eine Erklärung verzichtet. Bei Verlust oder Diebstahl wird das Kennzeichen gesperrt und das Fahrzeug muss auf ein anderes Kennzeichen umgekennzeichnet werden.

Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • Bericht über die gültige Hauptuntersuchung (ggf. auch gültige Sicherheitsprüfung)
  • ggf. Diebstahlanzeige der Polizei
  • ggf. noch vorhandenes Kennzeichen
  • ggf. Wunschkennzeichen
  • Bei Zulassung durch eine dritte Person ist eine schriftliche Zulassungsvollmacht erforderlich. Der Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen.

Formulare

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Zulassungsbehörde

Anschrift

Rögen 36-38
23843 Bad Oldesloe

Telefon

+49 4531 890210

Öffnungszeiten

Montag 07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Nur mit Onlinetermin

Öffentliche Verkehrsmittel

Sandkamp
Bus: 8110

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Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 50
Gebührenpflichtig: Nein