Umkennzeichnung bei Verlust oder Diebstahl von Kennzeichen
Informationen
Falls eines oder beide Kennzeichen verloren bzw. gestohlen sind, ist der Zulassungsbehörde der Verlust zu erklären. Diese Erklärung kann nur vom eingetragenen Halter bzw. der Halterin abgegeben werden. Soweit eine Diebstahlanzeige vorliegt, wird auf eine Erklärung verzichtet. Bei Verlust oder Diebstahl wird das Kennzeichen gesperrt und das Fahrzeug muss auf ein anderes Kennzeichen umgekennzeichnet werden.
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Bericht über die gültige Hauptuntersuchung (ggf. auch gültige Sicherheitsprüfung)
- ggf. Diebstahlanzeige der Polizei
- ggf. noch vorhandenes Kennzeichen
- ggf. Wunschkennzeichen
- Bei Zulassung durch eine dritte Person ist eine schriftliche Zulassungsvollmacht erforderlich. Der Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen.
Formulare
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Zulassungsbehörde
Anschrift
Rögen 36-38
23843 Bad Oldesloe
Telefon
+49 4531 890210
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Nur mit Onlinetermin
Öffentliche Verkehrsmittel
Sandkamp
Bus: 8110
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 50
Gebührenpflichtig: Nein

