Abwasserbehandlung (zentral) von Schmutz- und Regenwasser
Leistungsbeschreibung
Wasserrechtliche Verfahren – Plangenehmigung – für die Herstellung von Kläranlagen und Anlagen zur Regenwasserbehandlung, Rückhaltung, Klärung (Kläranlagen, Regenwasserrückhaltebecken und Regenwasserklärbecken)
Informationen
Auch Regenwasserabflüsse können sich hinsichtlich der Ablaufmenge und der Wasserqualität schädlich auf die Gewässer und das Grundwasser auswirken. Die Qualität ist in Abhängigkeit von der Nutzung des Einzugsgebietes einer Einleitungsstelle in drei Kategorien eingeteilt. Je nach Verschmutzungsgrad (Kategoriezuordnung) sind vor der Einleitung in Gewässer Regenwasserklärbecken anzuordnen. Bei Gewässern mit zu geringer Leistungsfähigkeit sind auch Regenwasserrückhaltebecken erforderlich. Der Bau und Betrieb dieser Anlagen ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Rechtsgrundlagen
- § 52 Landeswassergesetz (LWG)
- § 60 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Auskunft erteilt
Unterlagen
- Beschreibung der Entstehung des Abwassers, des Einzugsgebietes und der Qualität
- Rechnerische Bemessung der Anlagen
- Darstellung in Plänen und Zeichnungen
- Betriebsbeschreibung
- Zuordnung zu einer Gewässereinleitung
- Nachweis der Leistungsfähigkeit des Einleitungsgewässers
- Grundstücksbezeichnung und Eigentumsverhältnisse
- Beschreibung der Auswirkungen auf den Wasser- und Naturhaushalt Übersichts- und Lagepläne
Der Umfang der Antragsunterlagen ist abhängig von der Bedeutung der Gewässerbenutzung, für den Wasserhaushalt und für andere Schutzgüter.
Gebühren
Höhe nach Verwaltungsaufwand und Wirtschaftswert des Vorhabens
Gebührenrahmen: 50 - 10.000 Euro
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Wasserwirtschaft
Anschrift
Mommsenstraße 13
23843 Bad Oldesloe
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Für einen persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

