Registrierung der Lebensmittelunternehmer
Informationen
Lebensmittelunternehmer sind nach Art. 6 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene verpflichtet, ihren Betrieb der für sie zuständigen Behörde zur Registrierung zu melden. Diese Verpflichtung betrifft Lebensmittelunternehmer auf jeder Stufe der Lebensmittelherstellung von der Urproduktion bis zur unmittelbaren Abgabe an den Verbraucher.
Auch sind alle wesentlichen Änderungen bei den Tätigkeiten oder Verantwortlichkeiten zeitnah mitzuteilen, so dass die Behörde immer über den aktuellen Stand in Kenntnis gesetzt ist. Die Meldung kann formlos oder unter Nutzung eines Formblattes gegenüber der zuständigen Behörde erfolgen.
Unterlagen
Meldung eines Lebensmittelunternehmens an die für den Bereich Lebensmittelhygiene zuständige Behörde
Formulare
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Fachdienst 42 - Veterinärwesen und Leben - 4223 Verbraucherschutz
Anschrift
Elly-Heuss-Knapp-Straße 7
23843 Bad Oldesloe
Telefon
04531 16016-61
Fax
04531 16013-42
Internetadresse
Öffnungszeiten
Öffentliche Verkehrsmittel
Elly-Heuss-Knapp-Straße
Bus: 8102 und 8740
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 20
Gebührenpflichtig: Nein

