Reisegewerbekarte für Ausländer

Leistungsbeschreibung

Dies ist eine Leistung im Sinne der EG-Dienstleistungsrichtlinie (EG-DLRL).

Informationen

Der Kreis Stormarn ist nur die Erteilung der Reisegewerbekarte an Ausländer zuständig.

Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung

  • außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
  • Waren feilbietet beziehungsweise ankauft oder
  • Bestellungen für Waren aufsucht,
  • Leistungen anbietet oder
  • Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
  • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt.

Die Ausübung eines Reisegewerbes ist regelmäßig erlaubnispflichtig (Reisegewerbekarte).

Unterlagen


Neben dem bisherigen schriftlichen Antragsweg bieten wir Ihnen einen elektronischen Antragsservice an. Der Kreis Stormarn nutzt hierzu die Infrastruktur des Einheitlichen Ansprechpartners in Schleswig-Holstein. Sie können diesen Service nutzen, sobald Sie sich für den jeweiligen Service registriert haben.

Zum Antragsservice und zu weiteren Informationen des Einheitlichen Ansprechpartners gelangen Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass dieser Service kontinuierlich erweitert wird und im Jahre 2010 auch direkt über unsere Internetseite genutzt werden kann.

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Fachdienst 61 - Öffentliche Sicherheit - 6123 Gewerbeaufsicht

Anschrift

Mommsenstraße 13
23843 Bad Oldesloe

Telefon

04531 160-1391

Öffnungszeiten

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch - geschlossen - Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel

ZOB
Bus: -

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 20
Gebührenpflichtig: Nein