Reisegewerbekarte für Ausländer
Leistungsbeschreibung
Dies ist eine Leistung im Sinne der EG-Dienstleistungsrichtlinie (EG-DLRL).
Informationen
Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung
- außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
- Waren feilbietet beziehungsweise ankauft oder
- Bestellungen für Waren aufsucht,
- Leistungen anbietet oder
- Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
- unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt.
Die Ausübung eines Reisegewerbes ist regelmäßig erlaubnispflichtig (Reisegewerbekarte).
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- gegebenenfalls Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug
- gegebenenfalls Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- gegebenenfalls Handwerkskarte
- gegebenenfalls Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung
- Antrag auf Erteilung/Erweiterung/Verlängerung einer Reisegewerbekarte
- Antrag einer Privatperson auf -Erteilung eines Führungszeugnisses
Neben dem bisherigen schriftlichen Antragsweg bieten wir Ihnen einen elektronischen Antragsservice an. Der Kreis Stormarn nutzt hierzu die Infrastruktur des Einheitlichen Ansprechpartners in Schleswig-Holstein. Sie können diesen Service nutzen, sobald Sie sich für den jeweiligen Service registriert haben.
Zum Antragsservice und zu weiteren Informationen des Einheitlichen Ansprechpartners gelangen Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass dieser Service kontinuierlich erweitert wird und im Jahre 2010 auch direkt über unsere Internetseite genutzt werden kann.
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Fachdienst 61 - Öffentliche Sicherheit - 6123 Gewerbeaufsicht
Anschrift
Mommsenstraße 13
23843 Bad Oldesloe
Telefon
04531 160-1391
Internetadresse
Öffnungszeiten
Öffentliche Verkehrsmittel
ZOB
Bus: -
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 20
Gebührenpflichtig: Nein

