Die Konten / Bankverbindungen des Kreises Stormarn
Informationen:
Hinweis:
Die Empfängerprüfung nach Verordnung (EU) 2024/886 erfordert ab dem 5. Oktober 2025 bei Überweisungen den korrekten Namen des Zahlungsempfängers.
Für Überweisungen an den Kreis Stormarn, sowie kreisangehörige Behörden nutzen Sie bitte folgende Konten: