Jobcenter Stormarn - externe Leistung

Leistungsbeschreibung

Gemeinsame Einrichtung für Grundsicherung gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II)

Informationen

Jobcenter sind lokale Behörden in Deutschland, die vornehmlich Hilfebedürftige nach dem SGB II betreuen. Ihre Aufgabe ist es, Leistungen nach dem SGB II zu gewähren und durch das Prinzip des Förderns und Forderns den betroffenen Personen die Möglichkeit zu eröffnen, ihren Lebensunterhalt künftig aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten zu können.

Träger des Jobcenter Stormarn sind der Kreis Stormarn und die Agentur für Arbeit.