Leistungen

Klärschlammüberwachung

Informationen:

Klärschlamm darf zur Düngung landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzter Böden unter anderem nur so aufgebracht werden, dass der Düngungseffekt zum Nährstoffbedarf der Pflanzen und dem natürlichen Nährstoffangebot der Böden passt. Die Aufbringung, die mindestens zwei Wochen vorher der unteren Abfallbehörde anzuzeigen ist, kann von dieser mit Auflagen versehen werden.

Angeboten von

Fachdienst 43 - Abfall, Boden, Wasser
Mommsenstraße 13 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Tobias Krumbeck

Telefon:

0 45 31 - 160 16 05

Email:

wasserwirtschaft@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/besondere-ordnungsangelegenheiten/abfall-boden-wasser/index.html