Leistungen

Wechselkennzeichen

Informationen:

Ab dem 01.07.2012 werden Wechselkennzeichen ausgegeben. Die Wechselkennzeichen können nur für 2 Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse und mit gleichen Kennzeichengrößen zugeteilt werden. Jedes Fahrzeug bekommt ein eigenständiges Kennzeichen. Diese müssen für beide Fahrzeuge bis auf die letzte Ziffer identisch sein.

Der Halter bekommt dann für beide Fahrzeuge zwei gemeinsame Kennzeichenteile (Anhänger 1 gemeinsames Kennzeichenteil). Diese werden dann jeweils an dem Fahrzeug angebracht, welches am Straßenverkehr teilnimmt. Dann gibt es noch für jedes Fahrzeug das fahrzeugbezogene Kennzeichenteil. Hierbei handelt es sich um die letzte Ziffer des Kennzeichens. Der fahrzeugbezogene Kennzeichenteil ist ständig fest am Fahrzeug anzubringen. Das Fahrzeug ohne den gemeinsamen Kennzeichenteil darf nicht im öffentlichen Verkehrsraum bewegt, abgestellt oder geparkt werden. Es kann immer nur ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum genutzt werden.

Kraftfahrzeugsteuer muss weiterhin für beide Fahrzeuge in voller Höhe gezahlt werden, ob die Versicherung einen reduzierten Betrag für beide Fahrzeuge berechnet, erfragen Sie bitte bei Ihrer Kfz-Versicherung.

Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 / Fahrzeugbrief beider Fahrzeuge
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 / Fahrzeugschein beider Fahrzeuge
  • Berichte über die gültige Hauptuntersuchung (ggf. auch gültige Sicherheitsprüfungen)
  • bisherige Kennzeichen wenn die Fahrzeuge noch zugelassen sind
  • Personalausweis (ohne Meldebescheinigung) oder Pass in Verbindung mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • Versicherungsbestätigung durch EVB (Elektronische Versicherungsbestätigung = 7stelliger Code) für Wechselkennzeichen
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • ggf. Wunschkennzeichen
  • Bei Zulassung durch eine dritte Person ist eine schriftliche Zulassungsvollmacht erforderlich. Der Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen.

Angeboten von der Servicestelle

441 Zulassungsbehörde
Gebäude: G , EG
Rögen 36-38 , 23843 Bad Oldesloe

Kontaktperson:

Ramona Braasch

Telefon:

0 45 31 / 89 02 10

Fax:

0 45 31 / 160 19 63

Email:

zulassungsbehoerde@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/besondere-ordnungsangelegenheiten/strassenverkehrsangelegenheiten/index.html

Öffnungszeiten:

Montag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch von 7.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 7.30 bis 17.00 Uhr
Freitag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Eine Online-Terminbuchung ist selbstverständlich weiterhin möglich.

Öffentliche Verkehrsmittel:

mit Buslinie 8110 (Bahnhof Bad Oldesloe - Bahnhof Ahrensburg) zur Haltestelle "Sandkamp",
von dort etwa 12-13 Minuten Fußweg
Der Bus fährt stündlich vom Bahnhof Bad Oldesloe (weitere Info unter www.hvv.de)

Parkmöglichkeiten:

direkt vor dem Gebäude

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 44 - Straßenverkehr
Rögen 36-38 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Frau Hauschild-Wegener

Telefon:

0 45 31 - 89 02 10

Fax:

0 45 31 - 160 19 63

Email:

zulassungsbehoerde@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/besondere-ordnungsangelegenheiten/strassenverkehrsangelegenheiten/index.html