Sprengstoff: nichtgewerbliche Sprengstofferlaubnisse
Leistungsbeschreibung
Waffenbehörde: nichtgewerbliche Sprengstofferlaubnisse (§27 SprengG)
Informationen
Die Erlaubnis wird in der Regel auf fünf Jahre befristet erteilt und kann inhaltlich sowie räumlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zur Verhütung von Gefahren, Benachteiligungen oder Belästigungen für Dritte erforderlich ist.
Zuständig für die Erteilung einer solchen Erlaubnis ist auf dem Gebiet des Kreises Stormarn die Waffenbehörde des Kreises Stormarn.
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Waffenbehörde
Anschrift
Hamburger Straße 2
23843 Bad Oldesloe
Telefon
04531 160-1314
04531 160-1309
04531 160-1469
04531 160-1193
04531 160-1464
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Für einen persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Öffentliche Verkehrsmittel
Hagenstraße
Bus: alle Innenstadtlinien
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz
Gebührenpflichtig: Nein

