Leistungen

Waffenbehörde - Kleiner Waffenschein

Informationen:

Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen können von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, frei erworben werden. Auch der Besitz solcher Waffen ist erlaubnisfrei.

Mit Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes am 01.04.2003 ist jedoch das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen in der Öffentlichkeit erlaubnispflichtig geworden. Wer künftig eine solche Waffe führen will, hat dafür bei der zuständigen Waffenbehörde einen Kleinen Waffenschein zu beantragen. Nach Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung wird dieser dann unbefristet ausgestellt.

Der kleine Waffenschein beinhaltet keine Erlaubnis zum Schießen. Auch das Führen der Waffe bei öffentlichen Veranstaltungen und Versammlungen ist verboten.

Das Führen einer Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe ohne kleinen Waffenschein stellt eine Straftat dar und kann mir Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.

Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:

Angeboten von der Servicestelle

6112 Waffenbehörde
Gebäude: B , 1.OG , Raum: B 161 / B 163
Mommsenstr. 13 , 23843 Bad Oldesloe

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/sicherheit-und-gefahrenabwehr/oeffentliche-sicherheit/waffenbehoerde/index.html

Öffnungszeiten:

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel:

Bahnhof und ZOB liegen direkt gegenüber

Parkmöglichkeiten:

20 Besucherparkplätze vor dem Gebäude Mommsenstr. 13, weitere Parkplätze in den Seitenstraßen

Hinweise für Behinderte:

Barrierefreier Zugang an der Vorderseite des Gebäudes, Aufzug im Gebäude

Durch die Sacharbeiter:

Sachbearbeiter/-In

NN

Zuständigkeit

Buchstaben R - Z

Telefon

0 45 31 -  160  1309

Sachbearbeiter/-In

Herr Hansen

Zuständigkeit

Waffenaufbewahrungskontrollen

Telefon

0 45 31 -  160  1469

Email

mi.hansen@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Herr Bronny

Zuständigkeit

kleiner Waffenschein und Waffenaufbewahrung

Telefon

0 45 31 -  160  1469

Email

b.bronny@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Föge

Zuständigkeit

Buchstaben A - G

Telefon

0 45 31 -  160  1314

Email

m.foege@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Peters

Zuständigkeit

Buchstaben H - Q und Waffenaufbewahrung

Telefon

0 45 31  -  160  1193

Email

g.peters@kreis-stormarn.de

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 61 - Öffentliche Sicherheit
Mommsenstr. 13 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Torben Kusewehr

Telefon:

0 45 31 - 160 13 34

Fax:

0 45 31 - 160 15 70

Email:

t.kusewehr@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/sicherheit-und-gefahrenabwehr/oeffentliche-sicherheit/index.html