Die Stiftungsaufsicht übt die Rechtsaufsicht über Stiftungen bürgerlichen Rechts aus. Sie stellt sicher, dass die Stiftungen im Einklang mit den Gesetzen, dem Stiftungsgeschäft und der Stiftungssatzung verwaltet werden. Darüber hinaus nimmt sie eine Beratungsfunktion für die Stiftungen wahr.
Zuständige Behörde für die Wahrnehmung der Aufgaben der Stiftungsaufsicht über die im Kreis Stormarn ansässigen rechtsfähigen Stiftungen des Bürgerlichen Rechts des Kreises Stormarn ist der Landrat.