Betäubungsmittel (BTM): Beglaubigung der Ärztlichen Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Ausland
Beglaubigungen für das Mitführen von Betäubungsmitteln;
Notwendig bei Reisen ins Ausland
Informationen:
Bei einer Reise ins Ausland dürfen ärztlich verschriebene Betäubungsmittel in einer für die Reise angemessenen Menge aus- oder eingeführt werden.
Reisen in die Staaten des Schengener Abkommens
Die nachfolgenden Regelungen gelten nur für Bürger aus den Vertragsstaaten des Schengener Abkommens:
Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens kann die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln erfolgen, sofern eine von dem/der behandelnden Arzt/Ärztin ausgefüllte Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens mitgeführt wird.
Diese Bescheinigung ist vor Antritt der Reise durch die oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle zu beglaubigen. Die Bescheinigung wird von den zuständigen Landesbehörden auf Grundlage der ärztlichen Verschreibung beglaubigt. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung beträgt maximal 30 Tage. Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich.
Das Formular für das Mitführen von Betäubungsmitteln für Vertragsstaaten des Schengener Abkommens finden Sie unten auf dieser Seite.
Reisen in andere Länder
Bei Reisen in Länder außerhalb des Schengen-Raums empfiehlt die Bundesopiumstelle gemäß dem Leitfaden für Reisende (https://www.incb.org/incb/en/travellers/index.html) des Internationalen Suchtstoffkontrollamtes (INCB) ebenfalls eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Der Leitfaden sieht eine Mitnahme von Betäubungsmitteln für eine Reisedauer von maximal 30 Tagen vor.
Da keine international harmonisierten Bestimmungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln auf Reisen außerhalb des „Schengen-Raums“ bestehen, müssen die nationalen Bestimmungen des jeweiligen Ziel- oder Transitlandes berücksichtigt werden.
Daher ist es dringend anzuraten, dass sich Reisende vor einer Auslandsreise in Staaten, die nicht dem Schengener Abkommen angehören, bei der zuständigen Auslandsvertretung des Einreiselandes rechtzeitig über die geltenden nationalen Regelungen informieren, die bei einer Ein- und Ausreise mit Betäubungsmitteln zur medikamentösen Therapie aufgrund ärztlicher Verschreibung beachtet werden müssen.
Einige Länder verlangen zusätzlich Importgenehmigungen, schränken die Menge der mitzuführenden Betäubungsmittel ein oder verbieten die Mitnahme von bestimmten Betäubungsmitteln sogar generell.
Die zuständige Vertretung des Reiselandes ist auf der Homepage des Auswärtigen Amts (www.auswaertiges-amt.de) zu ermitteln.
Das Formular für eine mehrsprachige Bescheinigung für die Mitnahme von Betäubungsmitteln (für Reisen in Länder außerhalb der Vertragsstaaten des Schengener Abkommens) finden Sie unten auf dieser Seite.
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Mitführen von Betäubungsmitteln durch Ärztinnen/Ärzte
Auf der Basis von § 4 Abs. 1 Nr. 4 a Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Verbindung mit § 15 Abs. 1 Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung (BtMAHV) dürfen Ärzte, Zahnärzte sowie Tierärzte Betäubungsmittel im Rahmen karitativer Auslandseinsätze (z.B. Ärzte ohne Grenzen) oder im „kleinen Grenzverkehr“ als ärztlichen Praxisbedarf mitführen, wenn sie in angemessenen Mengen und zum Zwecke der ärztlichen Berufsausübung oder ersten Hilfeleistung verwendet werden.
Zur Vermeidung von Schwierigkeiten beim Grenzübertritt sollte sich der Arzt als solcher ausweisen können (z.B. Arztausweis). Die Rechtsgrundlagen sind hierfür international nicht oder nur teilweise harmonisiert. Ärzte sollten sich deshalb vor Reiseantritt bei der diplomatischen Vertretung des Bestimmungslandes vergewissern, ob die Betäubungsmittel mitgenommen werden können und sich ggf. erforderliche Genehmigungen von der entsprechenden Überwachungsbehörde einholen (Kontaktadressen).
Der Fachdienst Gesundheit des Kreises Stormarn beglaubigt nur Bescheinigungen, die von einem/einer im Kreis Stormarn niedergelassenen Arzt/Ärztin ausgestellt wurden.
Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich. Eine Kopie der Bescheinigung verbleibt bei der beglaubigenden Stelle.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sollten Sie rechtzeitig vor Reisebeginn (ca. 2-3 Wochen) Kontakt mit dem/der Arzt/Ärztin und mit dem Fachdienst Gesundheit des Kreises Stormarn aufnehmen.
Bitten Sie Ihre/Ihren behandelnde/n Ärztin/Arzt die Bescheinigung vollständig auszufüllen inkl. Stempel und Unterschrift des Arztes.
Sobald Ihnen die Bescheinigung vorliegt, können Sie gerne telefonisch einen Termin zur Beglaubigung im Fachdienst Gesundheit des Kreises Stormarn vereinbaren.
Für die Beglaubigung sind folgende Unterlagen erforderlich:
vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bescheinigung im Original,
gültiges Ausweisdokument (ggf. zusätzlich Ausweisdokument des Kindes),
bei Vertretung: Vollmacht sowie Ausweisdokument, wenn eine persönliche Abholung nicht möglich ist.
Es fällt eine Gebühr in Höhe von 15,00 € pro Bescheinigung pro Arzt/Ärztin und Reise an, die per Überweisung zu entrichten ist. Der Gebührenbescheid wird Ihnen persönlich nach der Beglaubigung überreicht.
Wir bitten um Verständnis, dass die Beglaubigung des Dokuments nur nach vorheriger Terminvereinbarung und Vorlage der genannten Unterlagen durchgeführt werden kann.
EMPFEHLUNG: Wir empfehlen die Betäubungsmittel mit der Originalverpackung, Beipackzettel und ausgestellter Bescheinigung im Handgepäck mitzuführen.
Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch von 8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Öffentliche Verkehrsmittel:
Bahnhof und ZOB liegen in unmittelbarer Nähe
Parkmöglichkeiten:
20 Besucherparkplätze vor dem Gebäude Mommsenstr. 13, weitere Parkplätze in den Seitenstraßen
Hinweise für Behinderte:
Barrierefreier Zugang links am Gebäude, kein Aufzug vorhanden
Des folgenden Anbieters:
Fachdienst 33 - Gesundheit
Reimer-Hansen-Straße 3 , 23843 Bad Oldesloe