Leistungen

Tierhaltung anmelden

Tierhaltung anmelden im Rahmen der Tierseuchenvorbeuge und -bekämpfung

Informationen:

Bestimmte Tierhaltungen müssen beim Kreis Stormarn vom Tierhalter angemeldet/angezeigt werden. Den zuständigen Behörden müssen möglichst alle Tierhaltungen bekannt sein: Nur so können Tierseuchen effektiv und schnell bekämpft werden.

Anmeldepflichtig sind zur Zeit nach der Viehverkehrsverordnung folgende Tierhaltungen:

Rinder, Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen, Hühner oder Truthühner (Puten), Enten, Gänse, Fasane, Rebhühner, Laufvögel (z.B. Strausse), Wachteln und Tauben.

Spätestens bei Aufnahme der Tierhaltung sind die Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihre Nutzungsart (z.B. Mast, Zucht, Hobby etc.) und ihr(e) Standort(e), bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen. Wesentliche Änderungen (auch Aufgabe der Haltung) sind unverzüglich anzuzeigen.

Zur Erleichterung der Anzeige kann ein Formblatt beim Fachdienst Recht und Veterinärwesen angefordert - oder hier: An-, Ab- und Ummeldung eines Nutztierbestandes heruntergeladen - werden.

Eine Besonderheit ergibt sich bei der Anzeige der Pferdehaltungen. Insbesondere hier ist es in der Regel nicht sinnvoll, den Eigentümer zu registrieren. „Halter“ ist der unmittelbare Besitzer. Die eigentumsrechtliche Zuordnung ist hingegen nicht entscheidend. Das bedeutet, dass z.B. Landwirte, Reitställe, Pferdepensionen, Gestüte aber auch derjenige, der z.B. ein Pferd in eigenem oder gepachtetem Stall hält, zur Anmeldung verpflichtet ist.

Wer Bienen halten will, hat dies nach der Bienenseuchen-Verordnung spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Veterinärbehörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und Ihrer Standorte anzuzeigen. Ein Anmeldeformular für Bienenhaltung erhalten Sie, indem Sie hier klicken: Anmeldung Bienenhaltung.

Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:

Formulare:

Die Gebühr für die Erteilung einer Registriernummer zu einer Tierhaltung beträgt gemäß Tarifstelle 3.1.13 der entsprechenden Landesverordnung in Angelegenheiten der Veterinärverwaltung 15,00 €. Abmeldungen erfolgen gebührenfrei.

Angeboten von der Servicestelle

4222 Tiergesundheit
Gebäude: 
Elly-Heuss-Knapp-Straße 7 , 23843 Bad Oldesloe

Kontaktperson:

Frau Näveke
Frau Gall

Telefon:

0 45 31 - 160 13 24

Fax:

0 45 31 - 160 13 42

Email:

veterinaerwesen@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/besondere-ordnungsangelegenheiten/veterinaerwesen/index.html

Öffnungszeiten:

nur nach Vereinbarung

Öffentliche Verkehrsmittel:

Busse und Bahnen zum ZOB bzw. Bahnhof Bad Oldesloe, Busse zur Haltestelle Elly-Heuss-Knapp-Straße

Parkmöglichkeiten:

vor dem Gebäude

Hinweise für Behinderte:

Barrierefreier Zugang, Aufzug im Gebäude

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 42 - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Elly-Heuss-Knapp-Straße 7 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Herr Brinker

Telefon:

0 45 31 - 160 11 97

Fax:

0 45 31 - 160 13 42

Email:

veterinaerwesen@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/besondere-ordnungsangelegenheiten/veterinaerwesen/index.html