Leistungen

Abfallregister

Überwachung der Sonderabfallerzeuger, ehemals Nachweisverfahren

Informationen:

Überwachung und Beratung der Sonderabfallerzeuger: Die Nachweisverordnung bestimmt Art und Umfang des Nachweises der Abfallentsorgung. Hierbei wird nach der Menge und Gefährlichkeit der Abfälle unterschieden.
Zur Nachweisführung können Abfallerzeuger, Abfallbeförderer und Abfallentsorger verpflichtet sein. Das Abfallregister ersetzt das frühere Nachweisbuch und ist ein Ablagesystem, in dem alle abfallrechtlichen Dokumente (Entsorgungsnachweise, Begleitscheine, Übernahmescheine) nach zeitlicher Abfolge und inhaltlicher Zuordnung abgelegt sind. Die in das Register einzustellenden Unterlagen oder Angaben sind drei Jahre lang aufzubewahren.

Angeboten von

Fachdienst 45 - Abfall, Boden und Grundwasserschutz
Louise-Zietz-Straße 4 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Dr. Dietrich Peters

Telefon:

0 45 31 - 160 15 27

Fax:

0 45 31 - 160 77 15 27

Email:

d.peters@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

http://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/besondere-ordnungsangelegenheiten/abfall-boden-und-grundwasserschutz/index.html