Sachgebiet Abfall

im Fachdienst 43 - Abfall, Boden, Wasser

Das Sachgebiet Abfall nimmt folgende Funktionen wahr:

  • Untere Abfallentsorgungsbehörde bei der Überwachung der Abfallverwertung und -entsorgung, der Überwachung abfallerzeugender Betriebe und der Klärschlammverwertung
  • Vollzug der Abfallsatzung sowie abfallfachliches Controlling der Abfallwirtschaft Südholstein GmbH (AWSH)

Diese Funktionen umfassen eine Fülle einzelner Aufgaben – die wesentlichen sind:

Abfallwirtschaft:

  • Angelegenheiten der Abfallsatzung und des Abfallwirtschaftskonzeptes
  • Verwaltungsverfahren beim Satzungsvollzug (Durchsetzung satzungsgemäßer Abfallentsorgungen, Widerspruchsbearbeitung etc.)

 Regelung der Abfallentsorgung:

  • Allgemeine Abfallüberwachung
  • Entsorgung ordnungswidrig abgelagerter Abfälle
  • Überwachung und Beratung der Sonderabfallerzeuger
  • Vollzug der Gewerbeabfallverordnung
  • Überwachung der Klärschlamm- und Bioabfallverwertung
  • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zur Lagerung und Behandlung von Abfällen
  • Verwertung von Bodenmaterial (z.B. von Baugruben oder Teichentschlammungen nach LAGA TR Boden)
  • Verwertung von Bauschutt (nach LAGA)
  • Abfallrechtliche und -technische Stellungnahmen
  • Beratung in abfallrechtlichen und abfalltechnischen Fragen
  • Standortauswahlverfahren für ein Atomendlager

 Erläuterungen:

  • Abfälle sind alle beweglichen Sachen, deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Abfälle zur Verwertung sind Abfälle, die verwertet werden. Abfälle die nicht verwertet werden, sind Abfälle zur Beseitigung.
  • Altlasten sind Altablagerungen oder Altstandorte, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.
  • Altablagerungen sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen (Deponien) sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind.
  • Altstandorte sind Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke (ehemalige Firmengelände), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist.
  • Altlastverdächtige Flächen sind Altablagerungen oder Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht.

 

Anträge / Formulare / Merkblätter