Überwachung und Beratung der Sonderabfallerzeuger:
Die Nachweisverordnung bestimmt Art und Umfang des Nachweises der Abfallentsorgung. Hierbei wird nach der Menge und Gefährlichkeit der Abfälle unterschieden.
Zur Nachweisführung können Abfallerzeuger, Abfallbeförderer und Abfallentsorger verpflichtet sein.
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Fachdienst 43 - Abfall, Boden, Wasser
Mommsenstraße 13 , 23843 Bad Oldesloe