Überwachung der Sonderabfallerzeuger, ehemals Nachweisverfahren
Informationen:
Überwachung und Beratung der Sonderabfallerzeuger:
Die Nachweisverordnung bestimmt Art und Umfang des Nachweises der Abfallentsorgung. Hierbei wird nach der Menge und Gefährlichkeit der Abfälle unterschieden.
Zur Nachweisführung können Abfallerzeuger, Abfallbeförderer und Abfallentsorger verpflichtet sein.
Das Abfallregister ersetzt das frühere Nachweisbuch und ist ein Ablagesystem, in dem alle abfallrechtlichen Dokumente (Entsorgungsnachweise, Begleitscheine, Übernahmescheine) nach zeitlicher Abfolge und inhaltlicher Zuordnung abgelegt sind. Die in das Register einzustellenden Unterlagen oder Angaben sind drei Jahre lang aufzubewahren.
Angeboten von der Servicestelle
431 Abfall
Gebäude: K , 3.OG , Raum: K 306
Luise-Zietz-Straße 4 , 23843 Bad Oldesloe
Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Öffentliche Verkehrsmittel:
Bushaltestelle Am Glindhorst
Parkmöglichkeiten:
Besucherparkplätze vor dem Gebäude
Hinweise für Behinderte:
Barrierefreier Zugang an der Vorderseite des Gebäudes, Aufzug im Gebäude
Des folgenden Anbieters:
Fachdienst 43 - Abfall, Boden, Wasser
Mommsenstraße 13 , 23843 Bad Oldesloe