Leistungen

Brandverhütungsschauen (Vorbeugender Brandschutz)

Leistungsbeschreibung

Die Kreise und kreisfreien Städte sind im Rahmen der Gefahrenabwehr verpflichtet, Brandverhütungsschauen in Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen durchzuführen,

  • die in besonderem Maße brand- und explosionsgefährdet sind,
  • bei denen bei Ausbruch eines Brandes eine größere Anzahl von Personen gefährdet werden kann oder
  • die ins Denkmalbuch eingetragen sind, sofern das Landesamt für Denkmalpflege eine Brandverhütungsschau für erforderlich hält.

An wen muss ich mich wenden?

An die Kreise oder kreisfreien Städte, in deren Bezirk sich das Gebäude/die bauliche Anlage befindet.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Vorhaltung der zur Beurteilung des Brandschutzes erforderlichen Unterlagen zur Einsichtnahme wie z.B. Prüfbücher technischer Anlagen, Gefahrstoffverzeichnisse.

Welche Gebühren fallen an?

Es können Kostenersatz für die Durchführung der Brandverhütungsschau anfallen. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Brandverhütungsschauen sind im Abstand von sechs Jahren durchzuführen.

Rechtsgrundlage

  • § 162 Abs. 3 Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz - LVwG),
  • § 70 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO),
  • § 23 Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz - BrSchG),
  • Landesverordnung über die Brandverhütungsschau (Brandverhütungsschauverordnung - BVSVO).

Was sollte ich noch wissen?

Von dem vorbeugenden Brandschutz ist der abwehrende Brandschutz (Feuerwehrwesen) zu unterscheiden.

Teaser

Kreise und kreisfreie Städte sind verpflichtet, Brandverhütungsschauen in Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen durchzuführen.

Zuständige Stellen in der Region

Angeboten von der Servicestelle

532 Vorbeugender Brandschutz
Gebäude: F , 1. OG , Raum: F 110, F 118
Mommsenstraße 14 , 23843 Bad Oldesloe

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/KarteBrandschutz.pdf

Öffnungszeiten:

Die Gebäude der Kreisverwaltung Stormarn sind aus Sicherheitsgründen nicht offen zugänglich. Während unserer Geschäftszeiten holen wir Sie - nach einer Terminvereinbarung per Telefon oder Mail - an den Eingangstüren ab.
Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel:

Bahnhof und ZOB liegen direkt nebenan

Parkmöglichkeiten:

20 Besucherparkplätze vor dem Gebäude Mommsenstr. 13, weitere Parkplätze in den Seitenstraßen

Hinweise für Behinderte:

Barrierefreier Zugang. Aufzug vorhanden.

Durch die Sacharbeiter:

Sachbearbeiter/-In

Herr Köberich

Telefon

0 45 31 -  160  16 98

Fax

0 45 31 -  160 77  16 98

Email

l.koeberich@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Grote

Telefon

0 45 31 -  160  13 85

Fax

0 45 31 -  160 77  13 85

Email

k.grote@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Süpke-Schäfer

Telefon

0 45 31 -  160  13 44

Fax

0 45 31 -  160 77  13 44

Email

c.suepke-schaefer@kreis-stormarn.de

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 53 - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Mommsenstraße 13 , 23843 Bad Oldesloe

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/bau-umwelt-und-verkehr/bauaufsicht-und-denkmalschutz.html