Leistungen

Jährlich prüfen lassen, ob mein Kind Unterhaltsvorschuss bekommt

Leistungsbeschreibung

Die zuständige Unterhaltsvorschussstelle prüft jährlich, ob Sie Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben.

Für die Überprüfung müssen Sie entsprechende Fragen beantworten und Unterlagen vorlegen.

Teilen Sie der Unterhaltsvorschussstelle während des gesamten Zeitraums des Leistungsbezugs umgehend alle Änderungen der Verhältnisse mit. Nehmen Sie Kontakt mit der Unterhaltsvorschussstelle auf, auch wenn Sie sich unsicher sind. Sie können damit mögliche Rückforderungen von Leistungen vermeiden.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre zuständige Unterhaltsvorschussstelle.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis über die Unterlassung der Unterhaltszahlung
  • gegebenenfalls Nachweis über die Höhe des Einkommens beider Elternteile

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Informieren Sie die Unterhaltsvorschussstelle umgehend, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Verpflichtungsklage

Voraussetzungen

  • Sie bekommen bereits Unterhaltsvorschuss.
  • Sie sind alleinerziehend und leben mit Ihrem Kind in einem Haushalt.
  • Sie wohnen in Deutschland.
  • Der andere Elternteil zahlt keinen oder unregelmäßig Unterhalt für Ihr Kind, oder weniger als vereinbart.
  • Kinder zwischen 12 und 17 Jahren sind nicht auf SGB-II-Leistungen angewiesen.
  • Der alleinerziehende Elternteil Sie verfügen über ein eigenes Bruttoeinkommen von mindestens 600 EUR monatlich.

Teaser

Sie bekommen Unterhaltsvorschuss? Die Unterhaltsvorschussstelle prüft in diesem Fall jährlich, ob alle Voraussetzungen für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss noch vorliegen.

Weiterführende Informationen

Zuständige Stellen in der Region

Angeboten von der Servicestelle

232 Beistandschaften / Vormundschaften / Pflegschaften / Beurkundung / Beratung
Gebäude: 
Schützenstraße 49 , 23843 Bad Odesloe

Kontaktperson:

Sonja Buhk (Teamsprecherin)

Telefon:

0 45 31 - 160 15 25

Fax:

0 45 31 - 160 77 15 25

Email:

s.buhk@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/jugend-und-schule/rechtliche-interessen/team-ii-beistandschaften.html

Öffnungszeiten:

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel:

Bushaltestelle Klinikum Bad Oldesloe

Parkmöglichkeiten:

Parkplätze in der Schützenstraße

Durch die Sacharbeiter:

Sachbearbeiter/-In

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Vormundschaften

Telefon

0 45 31 -  160  11 34

Fax

0 45 31 -  160  77 11 34

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f.hail@kreis-stormarn.de

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Frau Stoffers

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Buchstaben L, Q, Z

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0 45 31 -  160  15 20

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0 45 31 -  160  77 15 20

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a.stoffers@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Roden

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Buchstaben B

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0 45 31 -  160  13 96

Fax

0 45 31 -  160  77 13 96

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h.roden@kreis-stormarn.de

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Buchstaben A, E, St, V

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a.proeschel@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Plenter

Zuständigkeit

Buchstaben C, D, Ha, I, J, O, P

Telefon

04531 -  160  11 17

Fax

0 45 31 -  160  77 11 17

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j.plenter@kreis-stormarn.de

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Frau Köhl

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Buchstabe K

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Fachdienst 23 - Rechtliche Interessen
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Leitung:

Sonja Buhk, Nadine Koltze

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Fax:

0 45 31 - 160 77 15 25

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