Team II: Beistandschaften, Pflegschaften und Vormundschaften für minderjährige Kinder

Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

1. Beistandschaften

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Serviceangebot des Jugendamtes. Sie können diese beantragen, wenn Sie allein sorgeberechtigt sind oder das Kind bei gemeinsamem Sorgerecht überwiegend bei Ihnen lebt.

Der Beistand unterstützt Sie kompetent

  • bei der Feststellung der Vaterschaft
  • bei der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche Ihres minderjährigen Kindes

Er berechnet den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes.

Er vertritt Ihr Kind in gerichtlichen Verfahren, wenn dies erforderlich wird.

Er bietet Ihnen die Möglichkeit, die Unterhaltszahlungen über ein Konto des Jugendamtes verwalten zu lassen.

Falls nötig, können Zwangsvollstreckungsmaßnahmen vom Beistand eingeleitet werden.

Sie können die Beistandschaft jederzeit schriftlich beenden.

Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:

Bitte vereinbaren Sie zunächst einen Termin für ein persönliches Gespräch mit der zuständigen Sachbearbeiterin.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Geburtsurkunde des Kindes

Sofern vorhanden:

  • Unterhaltstitel
  • Scheidungsurteil
  • Vaterschaftsanerkennung
  • Sorgeerklärung

2. Beratung in Unterhaltsfragen

Elternteile, in deren Obhut das Kind lebt, können sich, unabhängig davon, ob alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht besteht, hinsichtlich der Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder vom Fachbereich Jugend, Schule und Kultur beraten und unterstützen lassen.

Dasselbe gilt für junge Volljährige bis zum vollendeten 21. Lebensjahr bezüglich ihrer Unterhaltsansprüche.

Ledige Mütter können die Beratung hinsichtlich des Betreuungsunterhalts vom Vater in Anspruch nehmen. Die Mitarbeiterinnen des Teams stehen Ihnen gern für persönliche Gespräche nach vorheriger Terminabsprache zur Verfügung.

3. Beurkundungen

Vor oder nach der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, oder nach Trennung / Scheidung sind verschiedene Beurkundungen möglich bzw. notwendig:

  • Vaterschaftsanerkennung
  • Zustimmung der Kindesmutter zur Vaterschaftsanerkennung
  • Sorgeerklärung (gemeinsames Sorgerecht)
  • Unterhaltsverpflichtung
  • Betreuungsunterhalt
  • Volljährigenunterhalt

Die Beurkundungen sind kostenlos. Je nach Art der Urkunde werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Nachweise über bisherige Unterhaltsverpflichtungen
  • Vaterschaftsanerkennungsurkunde

Bitte vereinbaren Sie vorher auf jeden Fall mit uns einen Termin für die Beurkundung.

4. Vormundschaften

Bei Vormundschaften ist zu unterscheiden zwischen:

  • gesetzlichen Vormundschaften, die eintreten, wenn die Mutter eines Kindes bei der Geburt minderjährig ist
  • bestellten Vormundschaften, bei denen der Vormund durch das Gericht bestellt wird, nachdem den Eltern das Sorgerecht rechtskräftig entzogen wurde oder Kinder durch Tod eines oder beider Elternteile keine gesetzliche Vertretung haben.

Als Vormund ist das Jugendamt alleiniger gesetzlicher Vertreter des Kindes. Die gesetzliche Vormundschaft endet mit der Volljährigkeit der Mutter. Die bestellte Vormundschaft besteht, so lange bis das Gericht eine andere Regelung trifft bzw. das Kind volljährig wird.

5. Pflegschaften

Wenn Eltern die elterliche Sorge nicht in allen Lebensbereichen ausüben können, dann kann das Jugendamt durch einen gerichtlichen Beschluss für einzelne Aufgaben zum Pfleger eines Kindes bestellt werden. Für die vom Gericht festgelegten Bereiche ist das Jugendamt der gesetzliche Vertreter des Kindes.

6. Sonstige Leistungen

Ferner werden Negativatteste / Alleinsorgebestätigungen (Bescheinigungen für alleinsorgende Elternteile) ausgestellt. Hierfür ist die Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes nötig.

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bescheinigung nicht sofort ausgestellt werden kann, wenn das Kind in einem anderen Landkreis geboren wurde.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer.

Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:

Team II
Name
Tel.: 04531-
Fax: 04531-
Bereich E-Mail
Frau Kauker
(Mo. - Fr. vormittags)
160 12 34
160 77 12 34
Mi-Mz, R m.kauker@kreis-stormarn.de
Frau Roden
(Di. - Fr.)
160 13 96
160 77 13 96
B, Kr h.roden@kreis-stormarn.de
Frau Kuch 160 15 22
160 77 15 22
G, Hb-Hz h.kuch@kreis-stormarn.de
Frau Stoffers
(Di. - Fr. vormittags)
160 15 20
160 77 15 20
Ka, Ku-Kz, L, Q, Z a.stoffers@kreis-stormarn.de
Frau Plenter 160 11 17
160 77 15 16
C, D, Ha, I, J, O, P, U, Y j.plenter@kreis-stormarn.de
Frau Fierke 160 13 75 
160 77 13 75
F, Ke-Ko, N, S, T, W, X j.fierke@kreis-stormarn.de
NN 160 13 36
160 77 13 36
   
Frau Buhk
(Mo. - Do.)
160 15 25
160 77 15 25
Ma-Mh s.buhk@kreis-stormarn.de
Frau Pröschel
(Mo. - Fr. vormittags)
160 16 13
160 77 16 13
A, E, St, V a.proeschel@kreis-stormarn.de
Frau Ebel
(Mo. - Do.)
160 16 76
160 77 16 76
Vormundschaften s.ebel@kreis-stormarn.de
Herr Hail
(Mo. - Fr.)
160 11 34
160 77 11 34
Vormundschaften f.hail@kreis-stormarn.de
Herr Bier
(Mo. - Fr.)
160 15 16
160 77 15 16
Vormundschaften c.bier@kreis-stormarn.de

Die Vormundschaften werden nicht nach Buchstaben verteilt sondern individuell.

Für Beratungsgespräche und Beurkundungen ist in jedem Falle eine vorherige Terminabsprache erforderlich.