Leistungen

Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer beantragen

Leistungsbeschreibung

Ein Erziehungsbeistand oder ein Betreuungshelfer kann einem Kind oder einem Jugendlichen im Alltag, im Umgang mit seinen Eltern und bei sozialen Problemen helfen. 
Mögliche Hilfen sind: 

  • Gespräche über Probleme, Ängste und Verhalten
  • Hilfe bei der Aufarbeitung von belastenden Erfahrungen
  • Unterstützung bei der Problemlösung mit der Familie, Freunden, Lehrkräften oder anderen Personen
  • Unterstützung bei Behördengängen
  • Bei älteren Jugendlichen gibt es noch weitere Hilfen: Unterstützung bei der Arbeits- und Wohnungssuche
  • Hilfe bei der Loslösung von den Eltern
  • Hilfe zur Verselbständigung

Hinweis: Im Unterschied zur "sozialpädagogischen Familienhilfe" konzentriert ein Erziehungsbeistand seine Hilfe weitgehend auf das betreffende Kind oder den jungen Menschen. Er bezieht, wenn möglich, das soziale Umfeld mit ein.
Es handelt sich um eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gelten.

An wen muss ich mich wenden?

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis 
  • Ggf. Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel: Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister, Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht

Welche Gebühren fallen an?

Bei ambulanten Hilfen zur Erziehung entstehen für die antragstellende Person keine Kosten. Die Kosten übernimmt das Jugendamt. 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist individuell.

Verfahrensablauf

  • Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf. 
  • In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Dies kann zum Beispiel ein Erziehungsbeistand oder ein Betreuungshelfer für Ihr Kind sein. 
  • Wenn diese Hilfe in Frage kommt, dann stellen Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung. 
  • Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind. Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
  • Das Jugendamt beauftragt einen freien Träger der Wohlfahrtspflege. Dort ist der Erziehungsbeistand oder der Betreuungshelfer angestellt.

Voraussetzungen

  • Sie sind die personensorgeberechtige Person für ein Kind (Eltern oder Vormund)
  • Sie können nicht alle gewährleisten, dass es dem Kind gut geht
  • Die Hilfe durch einen Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer ist geeignet und notwendig. 

Teaser

Ihr Kind hat Probleme im Alltag oder in seiner Entwicklung? Sie als Elternteil können Ihrem Kind alleine nicht helfen? Dann kann ein Erziehungsbeistand Ihr Kind unterstützen.

Zuständige Stellen in der Region

Angeboten von der Servicestelle

232 Beistandschaften / Vormundschaften / Pflegschaften / Beurkundung / Beratung
Gebäude: 
Schützenstraße 49 , 23843 Bad Odesloe

Kontaktperson:

Sonja Buhk (Teamsprecherin)

Telefon:

0 45 31 - 160 15 25

Fax:

0 45 31 - 160 77 15 25

Email:

s.buhk@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/jugend-und-schule/rechtliche-interessen/team-ii-beistandschaften.html

Öffnungszeiten:

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel:

Bushaltestelle Klinikum Bad Oldesloe

Parkmöglichkeiten:

Parkplätze in der Schützenstraße

Durch die Sacharbeiter:

Sachbearbeiter/-In

Herr Hail

Zuständigkeit

Vormundschaften

Telefon

0 45 31 -  160  11 34

Fax

0 45 31 -  160  77 11 34

Email

f.hail@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Stoffers

Zuständigkeit

Buchstaben L, Q, Z

Telefon

0 45 31 -  160  15 20

Fax

0 45 31 -  160  77 15 20

Email

a.stoffers@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Roden

Zuständigkeit

Buchstaben B

Telefon

0 45 31 -  160  13 96

Fax

0 45 31 -  160  77 13 96

Email

h.roden@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Pröschel

Zuständigkeit

Buchstaben A, E, St, V

Telefon

0 45 31 -  160  16 13

Fax

0 45 31 -  160  77 16 13

Email

a.proeschel@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Plenter

Zuständigkeit

Buchstaben C, D, Ha, I, J, O, P

Telefon

04531 -  160  11 17

Fax

0 45 31 -  160  77 11 17

Email

j.plenter@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Köhl

Zuständigkeit

Buchstabe K

Telefon

0 45 31 -  160  13 36

Fax

0 45 31 -  160  77 13 36

Email

f.koehl@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Kuch

Zuständigkeit

Buchstaben G, Hb-Hz

Telefon

0 45 31 -  160  15 22

Fax

0 45 31 -  160  77 15 22

Email

h.kuch@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Kauker

Zuständigkeit

Buchstabe Mu-Mz, R

Telefon

0 45 31 -  160  12 34

Fax

0 45 31 -  160  77 12 34

Email

m.kauker@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Ebel

Zuständigkeit

Vormundschaften

Telefon

0 45 31 -  160  16 76

Fax

0 45 31 -  160  77 16 76

Email

s.ebel@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Fierke

Zuständigkeit

Buchstaben F, N, S, T, U, W-Y

Telefon

0 45 31 -  160  13 75

Fax

0 45 31 -  160  77 13 75

Email

j.fierke@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Buhk

Zuständigkeit

Buchstaben Ma-Mt

Telefon

0 45 31 -  160  15 25

Fax

0 45 31 -  160  77 15 25

Email

s.buhk@kreis-stormarn.de

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 23 - Rechtliche Interessen
Schützenstraße 49 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Sonja Buhk, Nadine Koltze

Telefon:

0 45 31 - 160 15 25, 0 45 31 - 160 13 17

Fax:

0 45 31 - 160 77 15 25

Email:

s.buhk@kreis-stormarn.de
n.koltze@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/jugend-und-schule/rechtliche-interessen/index.html