Leistungen

Waffenhandel: Stellvertretererlaubnis

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie den gewerblichen Waffenhandel durch eine/n Stellvertreter/in betreiben wollen, benötigen Sie eine Stellvertretererlaubnis.

Sie wird dem Erlaubnisinhaber für eine/n bestimmte/n Stellvertreter/in erteilt und kann befristet werden. Dies gilt auch für die Beauftragung einer Person mit der Leitung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Waffenbehörde).

Wichtiger Hinweis:

Für den Antrag auf Erteilung einer Waffenhandelsstellvertretererlaubnis gemäß § 21a WaffG über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein    elektronischer Antragsassistent   zur Verfügung

Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis oder Reisepass.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren liegen zwischen 150,00 Euro und 1.500,00 Euro. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

  • § 21a Waffengesetz (WaffG),
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren, Allgemeiner Gebührentarif, Tarifstelle 25.2.5 (VwGebV)

Anträge / Formulare

Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:

  • Firmenname und -sitz,
  • gegebenenfalls Name und Sitz der Zweigniederlassung oder Zweigstelle,
  • Name, Beruf, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift der Inhaberin/des Inhabers der Waffenhandelserlaubnis und der Stellvertreterin/des Stellvertreters,
  • gegebenenfalls Name, Beruf, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift der Leiterin/des Leiters der Zweigniederlassung oder Zweigstelle,
  • Art des beabsichtigten Waffenhandels (Einzel-, Groß-, Außen-, Versandhandel, Waffenvermittlung),
  • Beschreibung der gehandelten Waffen- und Munitionsarten,
  • Nachweis der Fachkunde,
  • Nachweis der Zuverlässigkeit.

 

Elektronischer Antrag auf Erteilung einer Waffenhandelsstellvertretererlaubnis gemäß § 21a WaffG (Antragsassistent des Einheitlichen Ansprechpartners Schleswig-Holstein)

Teaser

Wer den gewerblichen Waffenhandel durch eine Stellvertreterin / einen Stellvertreter betreiben möchte, benötigt eine Stellvertretererlaubnis.

Zuständige Stellen in der Region

Angeboten von der Servicestelle

6112 Waffenbehörde
Gebäude: O , EG
Hamburger Straße 2 (Postanschrift Mommsenstraße 13) , 23843 Bad Oldesloe

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/sicherheit-und-gefahrenabwehr/oeffentliche-sicherheit/waffenbehoerde/index.html

Öffnungszeiten:

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel:

alle Innenstadtlinien, Haltstelle Hagenstraße

Parkmöglichkeiten:

Kostenpflichtige Parkplätze vor dem Gebäude

Hinweise für Behinderte:

Barrierefreier Zugang

Durch die Sacharbeiter:

Sachbearbeiter/-In

NN

Zuständigkeit

Buchstaben R - Z

Telefon

0 45 31 -  160  1309

Sachbearbeiter/-In

Frau Föge

Zuständigkeit

Buchstaben A - G

Telefon

0 45 31 -  160  1314

Email

m.foege@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Herr Hansen

Zuständigkeit

Waffenaufbewahrungskontrollen

Telefon

0 45 31 -  160  1469

Email

mi.hansen@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Herr Bronny

Zuständigkeit

kleiner Waffenschein und Waffenaufbewahrung

Telefon

0 45 31 -  160  1469

Email

b.bronny@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Peters

Zuständigkeit

Buchstaben H - Q und Waffenaufbewahrung

Telefon

0 45 31  -  160  1193

Email

g.peters@kreis-stormarn.de

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 61 - Öffentliche Sicherheit
Mommsenstr. 13 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Torben Kusewehr

Telefon:

0 45 31 - 160 13 34

Fax:

0 45 31 - 160 15 70

Email:

t.kusewehr@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/sicherheit-und-gefahrenabwehr/oeffentliche-sicherheit/index.html