30.11.2017

Fahrdienst für Menschen mit Behinderung kehrt zurück

Mit Beginn des neuen Jahres bietet der Kreis Stormarn wieder einen Fahrdienst für Menschen mit Behinderung an. Der Sozial- und Gesundheitsausschuss des Kreises beschloss in seiner Novembersitzung eine neue Richtlinie zur Durchführung eines Fahrdienstes für Behinderte ab 01.01.2018.

Teilnahmeberechtigt sind Menschen mit Behinderung, die im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „aG“, „B“ oder „Bl“ sind, deren Einkommen die Grenze von 1.500 Euro zuzüglich Wohnungsmiete nicht überschreitet und die ihren ständigen Wohnsitz im Kreisgebiet haben.

Anträge können beim zuständigen Fachdienst der Kreisverwaltung gestellt werden. Alle Personen, die bis 2016 am Fahrdienst teilgenommen haben, werden von der Kreisverwaltung schriftlich über die Neugestaltung des Fahrdienstes informiert. Die Beförderung erfolgt durch Beförderungsdienste mit behindertengerechten Fahrzeugen.