08.04.2020

Aufhebung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung zur Festlegung eines Sperrgebietes und zum Schutze der Bienen gegen die Amerikanische Faulbrut (AFB) in den Gemeinden Heilshoop, Zarpen, Rehhorst und Badendorf vom 03. April 2020

Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Kreises Stormarn zur Festlegung eines Sperrbezirkes und zum Schutz der Bienen vor der Amerikanischen Faulbrut in den Gemeinden Heilshoop, Zarpen, Rehhorst und Badendorf vom 03. April 2020 ist mit Ablauf des 08. April 2020 aufgehoben worden, da der ursprüngliche Prüfbericht des Landeslabors nachträglich korrigiert wurde.

Da in mehreren Bienenständen ein niedriger Sporengehalt von Paenibacillus larvae nachgewiesen wurde, wird die amtliche Beprobung  im aufgehobenen Sperrbezirk wie geplant fortgesetzt.

Die Aufhebung wurde auf der Internetseite des Kreises Stormarn bekanntgemacht. Für weitere Rückfragen steht der Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Stormarn unter der Tel.: 04531-160-1425 gerne zur Verfügung.