Verwaltungsfachangestellte bzw. Verwaltungsfachangestellter
Starte deine Ausbildung als „Verwaltungsfachangestellte“ bzw. "Verwaltungsfachangestellter" und hilf uns, die Zukunft zu gestalten.
Ablauf
- Die Ausbildung beginnt am 1. August und dauert in der Regel drei Jahre.
- In den zwei Einführungswochen lernst du zunächst deine neuen Kolleginnen und Kollegen sowie die Kreisverwaltung in Bad Oldesloe kennen. Eine persönliche Begrüßung durch den Landrat und die Besichtigung kreiseigener Liegenschaften stehen außerdem auf dem Plan.
- Anschließend tourst du durch verschiedene Fachbereiche in der Kreisverwaltung.
- Der Berufsschulunterricht, der zweimal wöchentlich an der Berufsschule in Bad Oldesloe stattfindet, sowie der interne Unterricht machen dich theoretisch fit.
- Deine Zwischen- und Abschlussprüfung schreibst du jeweils nach einem mehrwöchigen Lehrgang an der Verwaltungsakademie Bordesholm. Unter der Woche bist du dabei an der Akademie untergebracht. Der Kreis Stormarn übernimmt teilweise die Fahrt- und Verpflegungskosten.
Nach drei Jahren erwirbst du den Abschluss als "Verwaltungsfachangestellte" bzw. "Verwaltungsfachangestellter". Sofern du die Abschlussprüfung im ersten Anlauf bestehst, erhältst du eine Sonderprämie in Höhe von 400 Euro.
Voraussetzungen
- mittlerer Schulabschluss
- alternativ Fachhochschulreife oder Abitur (Verkürzung auf 2,5 Jahre möglich)
Perspektiven
Als Verwaltungsfachangestellte bzw. Verwaltungsfachangestellter bist du den Beamtinnen und Beamten im mittleren Dienst gleichgestellt. Du hast die Möglichkeit, in praktisch allen Fachdiensten eingesetzt zu werden.
Durch die Teilnahme am Angestelltenlehrgang II und die Ablegung der damit verbundenen Prüfung kannst du langfristig auch eine dem gehobenen Dienst vergleichbare Position erreichen.
Vergütung
Während deiner Ausbildung zahlen wir dir ein Ausbildungsentgelt in Höhe von ca. 1.250,00 Euro brutto monatlich.
Außerdem erhältst du von uns
- einen jährlichen Lehrmittelzuschuss in Höhe von 50 Euro brutto
- jeweils im November eine Jahressonderzahlung in Höhe von 90 % des Ausbildungsentgeltes
Nach der Ausbildung erfolgt zumeist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 7 oder 8. Ein Aufstieg ist bis in die Entgeltgruppe 9a möglich.