Weiterbildung beim Kreis Stormarn

Fachzahnärztin / Fachzahnarzt Öffentlicher Gesundheitsdienst

Mund- und Zahngesundheit beeinflussen nicht nur unser Wohlbefinden, sondern hängen auch unmittelbar mit unserem Selbstbewusstsein und schweren Erkrankungen wie Lungenentzündung, Herzinfarkt oder Rheuma zusammen. Deshalb beschäftigt das Öffentliche Gesundheitswesen Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzte, die mit ihrem fundierten Wissen die Zahngesundheit fördern und insbesondere mit Kindern und Jugendlichen präventiv arbeiten.

Inhalte der Weiterbildung

Das breite Aufgabenspektrum einer Fachzahnärztin / eines Fachzahnarztes im Öffentlichen Gesundheitsdienst erfordert ausgeprägte Kenntnisse im Bereich Zahn-, Mund-, und Kieferheilkunde, aber auch im Bereich Sozialmedizin, Pädagogik, Psychologie sowie Organisationstalent. Diese und weitere Fähigkeiten werden in der Weiterbildung an der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in drei Modulen (à vier Wochen) vertieft:

  • Bewertung des Gesundheitszustandes der Bevölkerung auf Grundlage von erhobenen und analysierten Daten
  • Organisation und Durchführung von gruppenprophylaktischen Maßnahmen
  • Organisation und Durchführung von Maßnahmen der Gesundheitsförderung, der Gesundheitserziehung und der präventiven Zahngesundheitspflege bei unterschiedlichen Alters- und Bevölkerungsgruppen
  • Ermittlung von Gesundheitsgefahren (Kindergesundheitsschutz)
  • Beratung und Aufklärung der Bevölkerung
  • Epidemiologie, Statistik und Gesundheitsberichterstattung
  • zahnmedizinische Sachverständigen- und Gutachtertätigkeit
  • Recht- und Verwaltungskunde
  • infektionshygienische Überwachung von Zahnarztpraxen nach § 36 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz

Die Weiterbildung findet an der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen (in Düsseldorf oder Berlin) statt und muss in Vollzeit absolviert werden. Dabei ist es möglich, die einzelnen Module auf mehrere Termine aufzuteilen.

Aufgaben

Hauptaufgabe einer Fachzahnärztin / eines Fachzahnarztes ist die Förderung der Mund- und Zahngesundheit der Bevölkerung, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen. Im Detail zählen dazu vor allem:

  • Bewertung, Beratung und Aufklärung rund um das Thema Zahngesundheit
  • Durchführung von Gesundheitsmaßnahmen
  • Gesundheitserziehung
  • präventive Zahngesundheitspflege

Voraussetzungen

Sie sind approbierte Zahnärztin / approbierter Zahnarzt und können 22 Monate zahnärztliche Tätigkeit in der Praxis einer niedergelassenen Zahnärztin / eines niedergelassenen Zahnarztes oder vergleichbare Tätigkeit nachweisen. Zudem sind für die Weiterbildung 22 Monate zahnärztliche Tätigkeit in einer Einrichtung des Öffentlichen Gesundheitswesens erforderlich.

Perspektiven

Nach Abschluss dieser Weiterbildung sind Sie qualifiziert für eine Anstellung als Fachzahnärztin/Fachzahnarzt bei einer Kreisverwaltung, in Gesundheitsämtern, Beratungsstellen und im Katastrophen- und Zivilschutz. Für eine Beschäftigung im Öffentlichen Gesundheitsdienst ist die Weiterbildung nicht zwangsläufig erforderlich.